09.08.2013 - von R.G.
Bin Altersrentner mit 60 Jahren:
= minus 18 Prozent,
Nichtmehranerkennung der Hochschulzeit:
= minus 5 Prozent,
Immernochnichtanerkennung von Leistungen der Ing.-Rente Ost
= minus 5 Prozent,
nach Tod der Ehefrau, EU-Rente zu Witwenrente:
= minus ca. 50 Prozent.
Was sich die politischen Kräfte im Umgang mit dem versicherten Bürger bei der hiesigen gesetzlichen Rentenversicherung erlauben, ist einmalig! Da soll noch mal jemand auf das bundesdeutsche Steuerrecht schimpfen!
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
08.08.2013: Die Teufeltabelle oder: Was der Staat aus der Rentenkasse entwendet
04.08.2013: Handwerkspräsident fordert Rentenbeginn mit 70
31.07.2013: Kindererziehungszeiten: Brief an Volker Kauder
Alle Artikel zum Thema
Rente