28.03.2013
Der gesetzlich legalisierte Versicherungsbetrug in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wer heute über Steuerzuschüsse in der gesetzlichen Rentenversicherung spricht, ohne die versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen, argumentiert bewusst falsch. Ziel ist es, die
öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, dass ein falscher Eindruck über die Finanzen der DRV entsteht. Denn „Steuerzuschüsse“ und gesetzlich erzwungene versicherungsfremde Leistungen in der DRV sind untrennbar miteinander verbunden!
Mit der Definition „Steuerzuschuss“ soll die öffentliche Akzeptanz zur Plünderung der Rentenversicherung erreicht werden.
Da den so genannten „Steuerzuschüssen“ an die DRV „versicherungsfremde Leistungen“ gegenüberstehen, handelt es sich um nicht ausreichende Erstattungsbeträge. Mit dieser richtigen Definition wäre jedoch die öffentliche Akzeptanz zum staatlichen Griff in die Rentenkasse nicht gegeben.
Es ist an sich schon eine politische Perversion, Leistungen der „Allgemeinheit der Steuerzahler“ per Gesetz einem Altersversorgungssystem mit Zwangsversicherten aufzuzwingen.
Diese Perversion wird noch dadurch getoppt, dass mit dieser Regelung Steuerzahler in den Parallelsystemen, den unsolidarischen Versorgungssystemen (Abgeordnete, Beamte,
Pensionäre, berufsständisch Versicherte), entlastet werden. Es ist deshalb ein gesetzlich legalisierter Versicherungsbetrug, wenn die versicherungsfremden Leistungen nicht in voller
Höhe durch Steuergelder ausgeglichen werden.
Die DRV weist Steuerzuschüsse für 2010 über 59 Mrd. Euro und für 2011 über 64,5 Mrd. Euro aus. Diese „Zuschüsse“ relativieren sich als Luftnummern, wenn man ihnen die
versicherungsfremden Leistungen (vfL) in Höhe von 29,1 Prozent der Rentenausgaben und die Transferleistungen der Rentenversicherung-West an die Rentenversicherung-Ost mit 7
Prozent gegenüber stellt:
2010
Rentenausgaben: 211,0 Mrd. € davon 29,1 Prozent vfL 61,4 Mrd. Euro
davon 7 Prozent Transferleistungen 14,8 Mrd. Euro
Summe vfL 76,2 Mrd. Euro
Abzüglich Steuerzuschuss 59,0 Mrd. Euro
Differenz zu Lasten der DRV 17,2 Mrd. Euro
2011
Rentenausgaben: 225,4 Mrd. € davon 29,1 Prozent vfL 65,6 Mrd. Euro
davon 7 Prozent Transferleistungen 15,8 Mrd. Euro
Summe vfL 81,4 Mrd. Euro
Abzüglich Steuerzuschuss 64,5 Mrd. Euro
Differenz zu Lasten der DRV 16,9 Mrd. Euro
Obwohl versicherungsfremde Leistungen in Mrd.-Höhe in der Rentenversicherung in Anwendung gebracht werden
● existieren keine exakten Zahlen zu den vfL
● gibt es keine rechtsverbindliche Definition zu den vfL
● gibt es keine gesetzliche Verpflichtung die vfL jährlich zu
berechnen
● basieren die veröffentlichten Zahlenwerte zu den vfL auf
Modellrechnungen, Orientierungsgrößen, Strukturhypothesen,
Schätzungen und der Herleitung dem Sinne nach.
Die Anwendung von versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen rechtlich sehr fragwürdig, da unter diesen Umständen der Manipulation Tür und Tor geöffnet werden. Nach Recherchen unseres Kooperationpartners ADG wurden seit 1957 bis heute ca. 700 Mrd. Euro an versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung nicht erstattet.
Obwohl die Steuerzuschüsse die versicherungsfremden Leistungen in der DRV nicht decken werden im Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 die „Steuerzuschüsse um 4,75 Mrd. Euro gekürzt. Gleichzeitig wird der Rentenbeitrag von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt, als Wahlgeschenk zur Bundestagswahl 2013 und zu Lasten der Finanzsituation der DRV.
Dies ist ein weiterer gesetzlich legalisierter Versicherungsbetrug in der Rentenversicherung. Damit wird deutlich, dass die in der Öffentlichkeit diskutierten Probleme der DRV nicht an den Renten liegen, sondern am politischen Missbrauch des Altersversorgungssystems.
Kontakt für diese Pressemitteilung:
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
www.beitragszahler-rentner.de
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
www.adg-ev.de
Betriebsrentner e.V.
www.betriebsrentner.de
Büro gegen Altersdiskriminierung
www.altersdiskriminierung.de
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