Graz, 2012 Foto: H.S.
30.08.2013 - von I.M.
Ich habe diese Woche mein IHK Zeugnis erhalten und gleichzeitig eine Information darüber, dass ich Anspruch habe auf Begabtenförderung. Nun habe ich recherchiert und entdeckt, dass man nur bis 25 gefördert wird. Ich bin jetzt aber schon 31. Ich fühle mich diskriminiert und möchte dagegen ankämpfen.
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Für die Begabtgenförderung ist das Bundesbildungsministerium zuständig. Von dort stammen die Richtlinien für eine Förderung, von dort geht die Altersdiskriminierung aus! Und das, obwohl im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) unter §2 3 steht: Benachteiligungen sind unzulässig in Bewzug auf: den Zugang zu allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung.
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