Berlin, 2008 Foto: H.S.
23.05.2013 - von G.Kieseheuer
In der leidigen Angelegenheit Altverträge von Direktversichungen geht am 7. Mai 2013 09:54:24 MESZ folgendes Schreiben an die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder:
Als Bundesministerin für Senioren stehen die Senioren unter ihrem Schutz und um diesen Schutz möchte ich Sie für mich und für 6 000 000 Rentner bitten, die in Sorge um ihren Lebensabend ab den 1970er Jahren in eine Lebensversicherung eingezahlt haben und jetzt von den Krankenkassen, den Sozialverbänden und den Politikern um ihren verdienten Lohn gebracht werden.
Leider musste ich feststellen, dass abgeschlossene Verträge, Bestandsschutz, Vertrauensschutz und das Grundgesetz gebrochen werden können, wie es beliebt, nur um uns 6 000 000 Rentner zu betrügen. Ja sogar die Sozialgerichte urteilen nicht unabhängig und sprechen sich mit den Beklagten ab. Das alles im Namen des Volkes.
Mit der Bitte um Antwort füge ich ihnen die Anlage,
Auswirkungen der Ergänzung des §229 SGB V, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) zum 01.01.2004 in Kraft getreten ist, bei.
Leider haben wir keine Lobby. Besonders verwerflich ist, dass Rentner, die eine Durchschnittsrente von 1200,00 € haben, auf das eingezahlte Geld mehrfach Sozialabgaben bezahlen und sogar den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen müssen. Hiervon profitieren die Versicherungen, die Krankenkassen und der Arbeitgeber, die Rentner aber werden betrogen.
Politiker geben falsche Antworten; und wenn man sie darauf aufmerksam macht, schweigen sie. Franz Müntefering z.B. schreibt: Die mit dem GMG eingeführte Vorschrift des § 229 SGB V verlangt den gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentnern, die für ihre betriebliche Altersversorgung eine Kapitallebensversicherung mit „Einmalzahlung“ abgeschlossen haben, einen Beitrag zur Solidarität in der Versichertengemeinschaft ab. Aus meiner Sicht zu Recht. Er hat kein Recht, schon aus dem Grund nicht, weil wir keine betriebliche Altersvorsorge, sondern eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, die laut Gesetzgeber aus Steuergründen auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt sein musste. Mich z.B. kostet das 10 000 € meiner Altersvorsorge.
Wie es sich richtig verhält, lesen Sie im Anhang.
Ich bitte Sie nochmals um ihre Hilfe und danke jetzt schon für eine Antwort.
Gerhard Kieseheuer
Am 21.5.2013 kommt folgende Antwort
Sehr geehrter Herr Kieseheuer,
Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 7. Mai 2013. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Kapitalleistungen aus Versicherungsverträgen waren als Versorgungsbezüge nach altemRecht nicht beitragspflichtig, wenn die Kapitalleistung schon vor dem Versicherungsfall als
Leistung gewählt wurde und nicht erst nach Beginn der Rentenzahlung zur Abfindung derlaufenden Rentenzahlungen vereinbart wurde.
Seit dem 1. Januar 2004 gelten als beitragspflichtige Versorgungsbezüge auch nicht wiederkehrende Leistungen (Kapitalabfindungen), die vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden sind. Es ist letztlich nicht zu erklären, warum aus Beiträgen der betrieblichen
Altersvorsorge nur deshalb keine Beiträge zu zahlen sein sollen, weil die Auszahlungsarteine andere ist. Wenn Versicherte ihre Kapitalleistung auf die Bank bringen und davon
monatlich gleichbleibende Beträge abheben, haben sie nach altem Recht davon keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Versicherte die sich für eine monatliche Rentenzahlung
entschieden hatten, mussten hingegen auch bisher schon Beiträge zahlen. Die Neuregelung schafft daher mehr Beitragsgerechtigkeit.
Für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht darauf an, wer die Leistungen im Ergebnis finanziert hat. Versorgungsbezüge
- unabhängig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden - sind immer dann als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig, wenn sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers zurückzuführen sind und bei Eintritt
eines Versicherungsfalles (Erwerbsminderung oder Alter) ausfallendes Erwerbseinkommen ersetzen oder im Falle des Todes der Sicherung von Hinterbliebenen dienen sollen.
Danach sind Leistungen selbst dann beitragspflichtige Versorgungsbezüge, wenn sie ausschließlich durch Beiträge des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin finanziert worden sind. Das gilt auch für Leistungen aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in einer Pensionskasse und Leistungen aus einer Direktversicherung, die durch Entgeltumwandlung
finanziert worden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Einbeziehung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht nicht nur gebilligt, sondern wegen des in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Solidaritätsprinzips sogar für geboten erachtet. Auch aus der Rente werden Krankenversicherungsbeiträge
erhoben, obwohl der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in der Ansparphase aus dem Arbeitsentgelt auch schon Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen hatte.
Hierzu hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung selbst dann beitragspflichtig sind, wenn sie allein auf freiwilligen Beiträgen beruhen und der Rentner oder die Rentnerin niemals eine Berufstätigkeit ausgeübt hat. Letztlich können für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen keine anderen Grundsätze gelten.
Nach alledem konnte die früher bestehende beitragsrechtliche Besserstellung von Versorgungsbezügen nicht weiter aufrechterhalten werden. Ich hoffe, dass Sie durch meine Erläuterungen ein wenig mehr Verständnis für die Notwendigkeit
der getroffenen Regelungen haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dorothea Bremermann
Referat 304 Allgemeine Rechtsfragen/soziale Sicherung
Darauf antwortet Gerhard Kieseheuer am 23.5.2013:
danke, dass Sie mir eine Antwort geschickt haben. Es ist leider nicht selbstverständlich, eine Antwort von unseren Politikern zu bekommen. Allerdings wenn eine Antwort kommt, ist sie am Thema vorbei und spätestens dann, wenn man den Absender darauf aufmerksam macht, bekommt man keine Antwort mehr.
Ich hoffe nicht, dass es bei Ihnen auch so ist. Denn dafür ist das Thema für 6.000000 Rentner zu wichtig. Ich glaube, Sie halten nicht viel von Ihren Schutzbefohlenen, den Senioren. Diesen Anschein macht es, wenn man die Mail liest. Das Schreiben liest sich wie ein Schriftstück der Krankenkassenlobby. Meine wichtigen Aussagen haben Sie nicht gelesen. Wie alle Anderen haben Sie auf eine Computertaste gedrückt und sich einen Brief heruntergeladen. Wir, die betrogenen Senioren, die sich zu den GMG-geschädigten DV-versicherten zusammengeschlossen haben, bekommen von den Politikern aller Parteien diesen Brief zugeschickt. Keiner geht auf unser Problem ein. Keiner kümmert sich richtig um unser Problem. Wahrscheinlich halten sie uns alle für dumm und naiv. Menschen, denen man in betrügerischer Weise Geld abnehmen kann, denn die Alten laufen ja nicht mehr weg. Wenn man nicht mit großer Gleichgültigkeit, sondern mit Kenntnis sich unseres Problems annehmen würde, würde man sofort erkennen, wie wir von den GKV betrogen werden.
Wie kann man Beiträge, die man aus versteuertem Einkommen (und auch verbeitragtem, da über der Beitragsbemessungsgrenze) in eine Lebensversicherung eingezahlt hat, die zwar auf den Namen des Unternehmens ausgestellt war, das aber hierfür keinen Pfennig oder Cent einbezahlt hat, nachträglich als Betriebsrente deklarieren? Es war zu Beginn des Versicherungsverhältnisses eine Auszahlung des Kapitals vereinbart; Rente war ausgeschlossen. Und nun bekomme ich quasi eine Betriebsrente aus meinen eigenen – aus eigenen Mitteln angesparten – Kapital, für die ich nun10 Jahre lang Krankenlassenbeiträge bezahlen muss. Das ist ein unsozialer und ungerechter Eingriff in bestehende Verträge (Pacta sunt servanda) – man könnte auch sagen ein Rechtsbruch, den das BVG auch noch unverständlicherweise absegnet, und die Politiker können sich nun bequem hinter diesem Urteil verschanzen. Mit sozialer Gerechtigkeit hat dieses zum Himmel schreiende Unrecht nichts zu tun.
Da Sie meine Anlage nicht gelesen bzw. nicht verstanden haben ein Beispiel.
Am Sonntagmorgen kaufen Sie sich in einer Tankstelle Brötchen. Die Verkäuferin sagt zu ihnen:
„Pro Brötchen müssen Sie die Steuern für einen Liter Sprit bezahlen, es ist alles dem Sprit gleichgestellt.“ Sicher würden Sie keine Brötchen kaufen. Genau so geht es 6.000 000 Rentnern, die vorausschauend auf ihren Lebensabend in jungen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Kein Angeschriebener und kein Gericht macht sich die Mühe zwischen Vorsorgebezügen, Kapitalabfindung und Kapitalleistung zu unterscheiden. Dabei gibt es große Unterschiede.
Versorgebezüge sind wiederkehrende Rentenzahlungen.
Kapitalabfindung ist die Auszahlung einer Rente in einer Summe.
Nur hiervon ist im GMG die Rede. Kapitalleistung oder Kapitalzahlung bekommt man aus einer Lebensversicherung.
Das Bundesverfassungsgericht stellt dazu klar: Kapitalzahlungen sind keine Versorgungsbezüge, sondern können den Versorgungsbezügen nur gleichgestellt werden, wenn sie vom Gesetz erfasst werden.
1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 unter Randnummer 8 zweiter Satz im Wortlaut: 1 BvR 739/08 vom 06.09.2010 unter Randnummer 9 zweiter Satz im Wortlaut:
„Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen können (es steht dort nicht müssen) den Vorsorgebezügen nach § 229 Abs. 1 SGB gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden.
In Ihrer Mail schreiben sie von Versorgungsbezügen und Kapitalabfindungen. Selbstverständlich muss man darauf Krankenkassenbeiträge zahlen. Da stimme ich mit ihnen überein. Ihre Aussage Kapitalleistungen sind Versorgungsbezüge ist allerdings falsch.
Außerdem bezieht sich das GMG nur auf Rentenzahlungen und nachträglich vereinbarter Kapitalabfindung. Nicht aber auf bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte: Kapitalzahlung = Einmalzahlung und damit keine wiederkehrende Zahlung nach
GMG Artikel 1 Nr 143 und damit keine
der Rente vergleichbare Zahlung nach § 229 SGB V und damit keine beitragspflichtige Einnahme nach § 237 SGB V und auch kein Versorgungsbezug u.a. nach der Definition des Gesetzgebers
So und nicht anders verhält es sich mit der Direktversicherung.
Auf Empfehlung der Politik haben 6 000 000 Menschen vor ca. 30 Jahren die Lebensversicherung abgeschlossen, um für das Alter gut vorgesorgt zu haben. Sie haben 30 Jahre auf Geld verzichtet und jetzt bekommen sie es unrechtmäßig abgenommen und das Bundesministerium der Senioren deckt das auch noch, anstatt ihre Schutzbefohlenen zu unterstützen.
Verehrte Frau Bremermann, erlauben Sie mir bitte noch einen Hinweis. Wie ich ja schon ausgeführt habe, handelt es sich bei Ihrem Schreiben um eine fertige Vorlage, die allen Parteien in Berlin und Bonn zur Verfügung steht.
Aber Sie haben es unterschrieben. Das letzte Wort auf der ersten Seite heißt
Beitragsgerechtigkeit.
Dieses Wort gibt es nicht. Es liest und hört sich gut an und man könnte meinen, es mit „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, mit „Arbeit muss sich lohnen“ oder mit „ Rente muss zum Leben reichen“zu vergleichen. Aber das geht nicht.
Wenn es eine Beitragsgerechtigkeit geben würde, dann müsste das Wort für die GMG-geschädigten gelten. 6.000 000 Menschen haben auf die Politik vertraut und fürs Alter gespart. In all den Jahren haben nur die Versicherungsunternehmer, der Arbeitgeber und die Krankenkassen verdient.
Ein Beispiel: Bei einer Kapitalzahlung (Verdienst, Zinsen, Gewinn) von z.B. 50000,00 € muss der Rentner 8775 € als „Zusatzbeitrag“ an die Krankenkasse bezahlen.
Der Zusatzbeitrag setzt sich aus dem Arbeitnehmeranteil und dem Arbeitgeberanteil, von 15.5%, für die Krankenversicherung und aus dem Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05 % also von 17,55% zusammen. Die Summe errechnet sich wie folgt:
Für die Beitragsbemessung gilt 1/120 dieser Leistung (416, 67€) als monatlicher Zahlbetrag.
Die Kapitalleistung wird auf 10 Jahre umgelegt.
Die juristische Begründung lautet: Die Rentner haben ihre Beiträge zur Krankenversicherung eingespart.
Die Wahrheit ist: Viele Rentner haben über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und immer den Höchstsatz gezahlt. Andere haben monatlich eingezahlt und mussten ebenfalls Sozialabgaben entrichten.
Die Einsparung errechnet sich wie folgt:
Jährliche Einzahlung in die Direktversicherung ca. 1227,12 €, der durchschnittliche Beitragssatz der letzten 25 Jahre betrug ca. 7%, die Ersparnis 85,90 € pro Jahr.
Bei einer Laufzeit von 25 Jahren beträgt die Einsparung 2147,50 €. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer, der auf die Empfehlungen der Politiker vertraut hat, muss 4x soviel bezahlen, wie er eingespart hat.
Die Gewinner dieser politischen Aktion sind nur die Arbeitgeber und der Sozialversicherer.
Ein Beispiel:
Ein Arbeitgeber hat 10000 Mitarbeiter, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben. Pro Jahr spart der Arbeitgeber 85,90 €. pro Mitarbeiter. Das entspricht einem Gewinn von 859.000,00 €.
Bei einer Laufzeit von 25 Jahren beträgt der Gewinn 21.475 000,00 € aus Beiträgen zur Krankenversicherung und davon muss er keinen Cent an die Krankenkassen bezahlen.
Die deutschen Politiker beschenken damit die Arbeitgeber mit X-Milliarden Euro.
So werden die Vermögen der Arbeitgeber und Aktionäre vom Staat vermehrt. Die Rentner werden aber enteignet und müssen heute den 4-fachen Beitrag aus der vermeintlichen Einsparung als Zusatzbeitrag an die Krankenkassen abführen.
Die Rentner sind die Betrugsopfer der deutschen Politiker!
Dazu kommt noch, dass wir für die Zeit Pflegeversicherung bezahlen müssen, zu welcher es sie noch gar nicht gab.
Beitragsgerechtigkeit in Ihrem Sinn bedeutet aber auch, dass Sie damit einverstanden sind dass:
ca. 6.000 000 Altverträge gebrochen werden. (Pacta sunt servanda)
Referat 304 (Allgemeine Rechtsfragen/soziale Sicherung) ist dafür, dass die Rentner mit einer Durchschnittsrente von ca. 1.200,00 € ungerechtfertigt und überproportional Sozialabgaben bezahlen müssen und dass sie ihren Lebensstandard nicht halten können.
> die Rentner nicht genügend Geld haben,
> sie von den GKV erpresst werden. Wenn du nicht bezahlst, entziehen wir Dir den Versicherungsschutz (Obwohl der Rentner lebenslang Sozialabgaben gezahlt hat und noch bezahlt.)
> die Beitragsgerechtigkeit nur für Pflichtversicherte gilt. Privatversicherte brauchen nichts zu bezahlen.
> das Rentner in die Altersarmut getrieben werden.
Verehrte Frau Bremermann, wie ich ja schon geschrieben habe, zeigt meine Erfahrung, dass ich auf diese Mail keine Antwort bekomme. Diese Erfahrung finde ich sehr schlimm. 6.000000 Rentner werden einem offiziellen Betrug ausgesetzt und haben keine Möglichkeit sich zu wehren. Viele davon haben sich zu den
GMG-geschädigten DV-Versicherten zusammen geschlossen, um gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen. Deshalb möchte ich Sie bitten: „Helfen Sie uns.“ Dass einfache Beispiel mit den Sonntagsbrötchen sagt alles. Stellen Sie den Schriftverkehr mit den GMG-geschädigten DV-Versicherten nicht ein.
Laut Organigramm werde ich diese Mail an entsprechende Stellen senden.
Viele Grüße
Gerhard Kieseheuer
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