20.09.2013 - von diverse
Bundesgesundheitsminister Bahr hat am 17. September 2013 einen Brief an einen Direktversicherten mit Altvertrag geschrieben. Darin kündigt er an, das die FDP das Thema Direktversicherungen bei eventuellen Koalitionsverhandlungen zur Sprache bringen wird.
"Sehr geehrter Herr P.,
am Rande der Sendung „Illner intensiv" am 29. August 2013 hatten Sie mich angesprochen und im Nachgang zu unserem Gespräch noch Unterlagen zur Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übersandt.
In der Sache hatten Sie sich ja bereits an verschiedene Stellen, darunter das Bundesministerium für Gesundheit, gewandt und auch ausführliche Informationen zur Rechtslage und zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift erhalten. Ich verzichte deshalb darauf, Ihnen noch einmal ausführlich darzulegen, weshalb die damalige rot-grüne Bundesregierung die von Ihnen kritisierte Regelung für erforderlich gehalten hat. Wie Sie wissen, hatte die FDP-Bundestagsfraktion diese Regelung abgelehnt.
Gegen diese Regelung wurde seinerzeit geklagt. Die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Beitragspflicht von Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen wurde allerdings sowohl vom Bundessozialgericht als auch vom Bun-desverfassungsgericht bejaht. Ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes wird von den Gerichten nicht gesehen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2008 - AZ.: 1 BvR 1924/07).
Ich kann Ihren Unmut über die seinerzeit geschaffene Regelung nachvollziehen. Unser Gespräch hatte ich so verstanden, dass Sie einen Weg fordern, wie das Bundesminislerium für Gesundheit ohne Änderung der Rechtslage die Regelung aufheben könne Das aber kann ich auch nach Prüfung Ihrer Unterlagen nicht erkennen. Es ist weiterhin eine Änderung der Rechtslage erforderlich und dafür bedarf es einer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Die FDP hat angekündigt, die Problematik in mögliche Koalitionsverhandlungen einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr"
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Dazu der Kommentar von B.Th.
Meine Frage- warum hat Herr Bahr, trotz der 1000-den Schreiben von Geschädigten nichts unternommen, nicht einmal als Vorlage in den Bundestag einbrachte? Und in meinem Fall hat er nicht einmal geantwortet. Hatte er jetzt die Hoffnung durch falsche Versprechen die Wahl noch rumzureissen?
Wir kämpfen trotzdem weiter. Wir wollen im Alter nach einem langen Arbeitsleben anständig und seriös weiterleben.
Wir verlieren unsere ersparten Rücklagen, haben Angst um unsere Enkel. Wir verschulden uns ins Unermessliche- aber wir wollen trotzdem hoffnungsvoll in die Zukunft sehen.
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Unsere Altersvorsorge wurde zu einem erheblichen Teil vernichtet
Die Altersrente der gesetzlich Versicherten wird immer weniger und die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer. Die Politiker reden vom „Gegensteuern“, machen aber genau das Gegenteil. (Siehe letzte Rentenerhöhung von 0,25 % viele Rentner können sich hier über 1 - 2 Euro Rentenerhöhung freuen, oder auch nicht). Die Lebenshaltungskosten sind ja nicht gestiegen ???
Ein weiteres gravierendes Beispiel der Abzocke: Viele sind in den letzten 3 Jahrzehnten dem so dringenden Aufruf der Politik gefolgt, für das Alter selbst vorzusorgen. Als lukratives Instrument hierfür wurde staatlicherseits die „Direktversicherung“ angepriesen. Hier tritt der Arbeitgeber als der Versicherungsnehmer auf und schließt für den Arbeitnehmer zu dessen Gunsten eine Lebensversicherung ab. Die Beiträge werden in 95 % der Fälle in Form von Lohnumwandlung vom Arbeitnehmer selbst finanziert. Da dies vom Bruttolohn erfolgt, entfallen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Entsprechend natürlich auch die geringere Altersrente, da ja weniger in die Rentenversicherung eingezahlt wird, aber dies wird durch die Einzahlung in eine Lebensversicherung und deren bessere Rendite mehr als gut gemacht. Eine absolut attraktive Altersvorsorge - bis 2003 /2004.
Dann wurde unter der SPD-Grüne Koalition, das Gesetz zur „Modernisierung des Gesundheitswesens“, welches nachträglich die Auszahlung einer solchen Altersvorsorge der vollen Beitragspflicht für die Kranken und Pflegeversicherung unterstellt, beschlossen. D. h., der Arbeitnehmer /Rentner muss rd. 17,5 % der Auszahlungssumme seiner Versicherung an die Krankenversicherung/ Pflegeversicherung nachzahlen. Also auch den Arbeitgeberanteil und die Wertsteigerung seiner Versicherung durch Zinsen auf das angesparte Kapital. Dies zusätzlich zum normalen, auf die meist klägliche gesetzliche Rente, anfallenden Krankenversicherungsbeitrag.
Die damalige Opposition aus CDU/CSU hat kräftig mitgestimmt. Ist man doch als besser Verdienender und privat Versicherter davon nicht betroffen. Auch die Verträge, die vor dem Gesetz von 2003/2004 geschlossen wurden, sind rückwirkend verschlechtert worden und die Altersvorsorge zu einem gravierenden Teil zunichte gemacht worden.
Die Sache hat man natürlich schön klammheimlich durchgeführt, damit die Betroffenen erst mal nichts davon mitkriegen und evtl. die Versicherung stoppen. Informationen über die Verschlechterung der Verträge wurden von den Versicherungen nicht an die Versicherten ausgegeben. Viele Politiker, die darauf angesprochen werden, verweisen auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Liest man ja täglich ! Eine Frechheit ohnegleichen! Viele der Betroffenen, deren Auszahlung noch aussteht, wissen noch gar nicht was da auf sie zukommt.
Gerne reden ja die Politiker von „Vertrauensschutz“ und dass geschlossene Verträge eingehalten werden müssen. Dies gilt sehr wohl für Schwerstverbrecher, die nicht nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheits-verwahrung genommen werden dürfen, wenn dies nicht von vorne herein im Urteil festgesetzt wurde. Dies obwohl Gutachter die dringende Gefahr die von einem solchen Täter ausgeht, feststellen. (Saarbr. Zeitung 17.08.2013)
Diejenigen Bürger, die das „Verbrechen“ der eigenen Altersvorsorge, um später nicht dem Staat zur Last zu fallen, begangen haben, genießen diesen Schutz nicht. Deren Verträge werden nach Lust und Laune einfach rückwirkend verschlechtert.
Nutznießer dieser Altersvorsorge sind:
1. Die Versicherungen,
2. Die Arbeitgeber, die über die Jahre jede Menge Sozialversicherungsbeiträge sparen,
3. Die derzeit im Geld schwimmenden Krankenkassen, die zusätzlich von den mehr als 6 Millionen betroffenen, Milliarden an Nachzahlungen einfordern dürfen und es auch tun. (Gehalt von z.B. Technikerkrankenkasse-Vorstand Norbert Klusen in 2012: 283.000 Euro, DAK- Vorstand 241.000 Euro) etc. Bei der IKK classic hat sich der Vorstand 2011 gegenüber 2010 eine Gehaltserhöhung von 20,6 % genehmigt. Klar wenn so schöne Beiträge bei den Direktversicherten abgezockt werden dürfen, das muss man dann ja nutzen! Die Dummen sind die, die mal an den so genannten „Deutschen Rechtsstaat“ geglaubt haben, den Empfehlungen der Politiker gefolgt sind und für Ihr Alter vorsorgen wollten.
Fazit:
Jeder muss selbst entscheiden, ob er wählt und wen er wählt. Festzustellen ist auf jeden Fall: Die Politiker machen Politik für Lobbyisten, Wohlhabende und Reiche und für sich selbst.
Weitere Infos unter:
Arbeitskreis der GMG -Geschädigten
Link
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Wir Direktversicherte haben die „Wahl“!
Es geht um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, welches am 1.1.2004 gültig wurde. Wer dieses tolle Gesetz auf den Weg gebracht hat und wer in der Vergangenheit die ungesetzliche Verbeitragung nicht unterbunden hat, ist jedem Betroffenen bekannt. Dieses Gesetz wird aber von Krankenkassen und weiteren Interessenvertretern ungesetzlich und in nicht zu akzeptierender Art und Weise umgesetzt. Aufsichtsbehörden handeln nicht, sondern schauen tatenlos zu. Zur Zeit werden alle Kapitalleistungen, ohne individuelle Prüfung im Einzelnen und „auf Zuruf“ verbeitragt.Der § 229 SGB V wird so zitiert: "Tritt an die Stelle“ der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßige wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate."
Dies bedeutet, wenn sich jemand diesen Anspruch einer regelmäßigen, wiederkehrenden, lebenslangen Geldleistung abfinden lässt, also eine Kapitalleistung erhält und auf eine lebenslange Rentenzahlung verzichtet, hat er eine Kapitalabfindung erhalten. Er wird also, wenn zeitnah abgefunden wird, beitragspflichtig. Nicht dagegen beitragspflichtig war und ist, wird aber ungesetzlich von allen Kassen praktiziert, die von vornherein und bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte Kapitalzahlung = Einmalzahlung, damit keine wiederkehrende Zahlung nach GMG Artikel 1 Nr. 143, damit keine der Rente vergleichbare Einnahme nach § 229 SGB V, damit kein Versorgungsbezug nach der Definition des Gesetzgebers.
Selbst bei der Pflegeversicherung kennt die Gier der Krankenkassen keine Grenzen. Kapitalleistungen, teilweise in 30 Jahren eigenverantwortlich und eigenfinanziert erwirtschaftet, werden aus der Gesamtauszahlungssumme verbeitragt, die Pflegeversicherung gibt es erst seit 1995.
Am 22.9.2013 darf ich mich an der Bundestagswahl beteiligen und gegen diese ungesetzliche Verbeitragung stimmen. Bestärkt werde ich durch ein Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.7.2013, wo meine Klage gegen diese ungesetzliche Verbeitragung „Im Namen des Volkes“ abgewiesen wurde. Dabei ist
dieses Urteil nicht „Im Namen des Volkes“ gefällt worden, sondern die Vorsitzende des Gerichts bezieht sich auf den § 136 Abs. 3 SGG, in dem es heißt: „Das Gericht kann von einer weiteren Darstellung der Gründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsaktes oder des Widerspruchsbescheides folgt und diese in seiner Entscheidung feststellt“. Die Richterin braucht also auf eine begründete und berechtigte Klage nicht einzugehen und kann somit den Kläger an die nächste Instanz weiter verweisen. Man glaubt es nicht, man klagt und keiner hört zu und entscheidet.
Da ich jetzt wählen darf und als Betroffener nicht wählen würde, wäre meine Stimme und die meiner Frau verschenkt. Als Betrogener habe ich jedoch nichts zu ver-Schenken, sondern wir werden auf jeden Fall wählen gehen und die Parteien begünstigen, die uns noch nicht betrogen haben. Die „Großen“ müssten also bei Stimmenverlust mit ungeliebten „Kleinen“ nach der Wahl koalieren. Viele Wechselwähler mit ihren Frauen oder Partnern stellen ein enormes Wählerpotential (ca. 6 Millionen Betroffene ‒ Ehefrauen oder Partner??) dar und sind eine nicht zu unterschätzende Macht. Der Zeitpunkt, etwas zu verändern, ist am 22.9.2013.
Wer nicht wählt und seine Chance nicht nutzt, wird sicher nach der Wahl 48mal von der Krankenkasse ungesetzlich abkassiert, dann darf er wieder wählen und dann wird er vermutlich wieder 48mal von der Krankenkasse ungesetzlich abkassiert … usw.
Herr K.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Piratenpartei fordert ALS EINZIGE PARTEI, DIE ZUR BUNDESTAGSWAHL ANTRITT, in ihrem Wahlprogramm, dass alle Altverträge (Abschluss vor dem 01.01.2004) von der nachträglich eingeführten Versicherungspflicht befreit werden sollen.
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