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Zu alt für LTA-Maßnahme

09.10.2013 - von K.F.

ich habe eine LTA-Maßnahme (Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben) zugesagt bekommen, und wollte eine Umschulung in Bremen machen. Man hat mir die Umschulung nicht genehmigt, mit dem Hinweis des Sachbearbeiters, nach der Umschulung sind Sie 52 Jahre, da stellt sie niemand mehr ein. Als ich ihn darauf hinwies, das es keine Alterbeschränkung gibt, und das ich dann noch 15 Jahre arbeiten muss, meinte er nur, die Realität auf dem Arbeitsmarkt sieht anders aus. Keiner stelle mehr eine 52 Jährige im Büro ein.

Link: Umschulung: 49Jähriger zu alt
Quelle: Mail an die Redaktion