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Altersdiskriminierung beim Bundesfreiwilligendienst

10.10.2013

Altersgrenzen beim Bundesfreiwilligendienst gibt es, auch wenn auf der Webseite das Gegenteil behauptet wird: "Eine Altersgrenze gibt es nicht, so dass Personen jeden Alters den Dienst verrichten können", steht da schwarz auf weiß zu lesen. Herr N. wurde über die Altersgrenzen beim Bundesfreiwilligendienst sogar schriftlich informiert. Nachdem er sich formlos, lediglich mit seinem Namen, aber ohne Lebenslauf oder Angabe seines Alters nach einer Stelle erkundigt hatte, erhielt er Post vom Dezernat für Personal und Recht der Universitätsmedizin Greifswald. Ihm wurde das Folgende mitgeteilt:

"Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes an der Universität Greifswald.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können nur unter 25 Jährige berücksichtigt werden, ab Januar 2013 wahrscheinlich wieder alle Altersgruppen. Die Tätigkeiten umfassen vor allem Hilfsarbeiten im Pflegebereich."


Die Greifswalder Körperschaft des öffentlichen Rechts hat eine Altersgrenze für Ehrenamtliche etabliert. Und noch dazu verschickt sie Ende 2013 Briefe, deren Inhalt wohl aus dem Jahr 2012 stammt. Denn wie sonst erklärt sich der Bezug auf den Januar 2013?

Sollte es sich aber um einen Tippfehler handeln, und eigentlich war gemeint: "ab Januar 2014", ändert das auch nichts an der Altersdiskriminierung bei der Umsonstarbeit!

Link: Bundesfreiwilligendienst: Jüngere kriegen mehr
Quelle: Mail an die Redaktion