Diskriminierung melden
Suchen:

Jobcenter verlangt Aufhebung der ärztl. Schweigepflicht

05.11.2013 - von B.P.

Das Jobcenter in Potsdam hat von mir die Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung verlangt, in der ich meine Ärzte von ihrer Schweigepflicht befreien soll. Ausser einem Ohrenarzt und einem Allgemeinmediziner habe ich keine Ärzte und bin auch ausser meiner Schwerhörigkeit nicht krank.

Die Schwerhörigkeit wurde mit Stempel und Unterschrift dem Jobcenter von meinem Ohrenarzt mitgeteilt. Ich soll aber die Schweigepflicht aller Ärzte aufheben lassen, damit der Amtsarzt mir ein Schreiben geben kann, auf Grund dessen das Jobcenter einem Unternehmen bis zu 75% Zuschuss zu meinem Arbeitseinkommen zahlen kann, welches aber das ALG 2 nicht überschreiten darf. So erklärte es mir die Fallmanagerin.

Ich soll also, NUR damit ein Unternehmen 75% Lohnkosten spart (auf den Steuerzahler abwälzen kann), meine Privatheit aufgeben und für ALG 2 arbeiten.

Es geht dabei nicht um Arbeit für mich!. Es geht darum, Steuergelder zu verschieben an Unternehmen. Wer mich als Arbeitskraft haben will, soll dafür bezahlen und nicht den Steuerzahler belasten.

Ich empfinde das als empörende Diskriminierung.

Link: Weiterbildung von 50 + = Verschwendung von Steuergeldern
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
29.10.2013: Lufthansa: 19Jähriger wird 34Jähriger vorgezogen
28.10.2013: Der Verkäuferin einen guten Lohn
17.10.2013: Alter(n)sgerechte Arbeitswelt: Fragen erwünscht

Alle Artikel zum Thema Arbeit