Whittier, 2012 Foto: H.S.
22.01.2014 - von P. Buschmann
Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
zunächst meinen Glückwunsch zu Ihrer neuen, verantwortungsvollen Position. Sie wurden, wie alle anderen Bundesminister, Bundeskanzler und Bundespräsidenten mit folgender Eidesformel nach Art. 56 (und Art. 64) GG in Ihr Amt eingesetzt:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Meine Frage nun an Sie: Sind diese hehren Worte aufrichtig gemeint oder wird mit Ablegen dieser Eidesformel in den meisten Fällen ein Meineid geschworen?
„Gerechtigkeit gegen jedermann“ wie stehen Sie zu diesem Satz?
„ Soziale Gerechtigkeit “ Sozial und Gerecht - geht das überhaupt?
Es ist genau 10 Jahre her, als durch Rot/Grün unter Mithilfe von CDU/CSU durch „Klüngelei“ von Ulla Schmidt und Horst Seehofer das Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Sinne unseres damaligen „Basta“ Bundeskanzlers -Gerhard Schröder durchgepeitscht wurde. Die, für uns Betroffene, relevanten Stellen wurden erst unmittelbar vor der Abstimmung ins Gesetz aufgenommen und somit war für die meisten Abgeordneten die Auswirkungen dieses umfangreichen Gesetzes nicht erkennbar, da man Blind den Fachausschüssen vertraute, nach dem Motto „Es wird schon richtig sein“. M.E. haben ca. 85 % der Abgeordneten nicht gewusst, worüber sie abstimmen. Aus Gründen der Parteiraison wurde einfach mit „Ja“ gestimmt. Hier ist vielleicht die Frage erlaubt: „Ist jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet oder ist er nur gewissen Leuten (Parteispitzen, Lobbyisten) verpflichtet ?“ Wo bleibt hier der geschworene Amtseid? Darf man überhaupt abstimmen, ohne Kenntnis von der Materie zu haben?
Auf die Problematik des GMG´s wurden Sie und Ihre Vorgänger und politischen „Eliten“ zig-fach angeschrieben. Antworten, wenn überhaupt, zielten alle in die gleiche Richtung, nämlich dieses zum himmelschreiende Unrecht im Sinne des Allgemeinwohls zu rechtfertigen.
Zur Erinnerung:
Durch das o.a. Gesetz wurde seitens des Staates, nach meiner Meinung, mehrfach das Vertragsrecht, Vertrauensschutz und die Gleichbehandlung auf eine unglaubliche Weise gebrochen. Per Definition wurden einmalige Kapitalauszahlungen aus selbst finanzierten, über den Arbeitgeber abgeschlossenen (weil von der Politik so gewollt) Kapitallebensversicherung den Versorgungsbezügen (wiederkehrende Leistung und meistens vom AG finanziert) gleichgestellt und der Beitragspflicht in der GKV + PV für 120 Monate unterworfen. Schaden i.M. für jeden Betroffenen ca. 10.000 bis 15.000 €.
Nach vergeblichen Klageversuchen einiger Sozialverbände und einiger Betroffener, wurde nach den Urteilen deutlich, das Sozialgerichte und selbst die sogenannten „freien“ Richter vom Verfassungsgericht hier mit der Politik Hand in Hand gehen, was natürlich nicht verwundert, da das Bundesverfassungsgericht in seiner Zusammensetzung ein -Spiegelbild - der Regierung darstellt.
Für den normalen Bürger sind eine solche Rechtsprechung und die Argumentationen nicht nachvollziehbar. Zumal der Gesetzgeber die Auslegung des GMG fataler weise, den Spitzenverbänden der GKV´en, ohne Rechtsgrundlage überlassen hat. Hier wird die GKV, durch hervorragende Lobbyarbeit, auf Kosten einer Gruppe von Bürgern saniert, die, wie von der Politik gewollt, im Rahmen des damaligen Rechts, Altersvorsorge betrieben haben. Einseitige Vertragsänderungen gelten im privatrechtlichen Sinn als sittenwidrig.
Unser „Rechtsstaat“ kann sich das leisten und hat unter der ROT/GRÜNEN Regierung, deren Motto ja die „Soziale Gerechtigkeit“ ist, ohne jegliche Skrupel dieses Gesetz ein- und mit Hilfe der CDU/CSU auch durchgebracht.
Und hier wären wir wieder beim Amtseid „ Gerechtigkeit gegen jedermann“.
Ist es gerecht, dass
– Arbeitnehmer, die mit Zahlungen aus ihrem Nettovermögen unter jahrelangem Konsumverzicht ihre Altersvorsorge vom Munde abgespart gespart haben, zum 01.01.2004 von Rot-Grün, leider auch mit Unterstützung von CDU/CSU kalt enteignet wurden (nachzulesen in der BT-DS 15/2472 und 15/4451),
– man sogar 25/30 Jahre bestehende Altverträge rückwirkend zum Nachteil der Rentner ohne Vorankündigung und Benachrichtigung einseitig außer Kraft gesetzt hat und mit Beiträgen belegt, die es bei Vertragsabschluss noch gar nicht gab (PV erst seit 1995).
– die GKV + PV für die gleiche, einmalige Leistung von in der GKV pflicht- und freiwillig Versicherten, die Beiträge „doppelt“ abkassiert.
– Pacta sunt servanda“ zum politischen Willkürakt geworden ist.
– die vom Gesetzgeber empfohlene Altersvorsorge zur Kapitalvernichtung wurde.
– privat Versicherte von dieser Zwangsverbeitragung nicht betroffen sind.
– Altbundespräsidenten, Beamte, sowie Besitzer von Solaranlagen, Windparks etc. Bestandsschutz auf ihre Verträge erhalte – DV-Versicherte aber nicht? Selbst schwerst Kriminelle können nicht mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung belegt werden, wenn bei Verurteilung dieses Gesetz noch nicht bestanden hat. In der Sozial – Gesetzgebung ist das aber möglich !!! Gerecht ???
Statements unserer Politiker:
Christian Wulff:
"Nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig".
Herr Dr. Westerwelle:
„Wir sind ein Rechtsstaat und in Deutschland gilt das Vertragsrecht"
Frau Dr. Merkel:
„Wir sagen, dass wir die Gesetze, die wir uns selbst gegeben haben, auch wirklich einhalten wollen"
Herr Dr. Schäuble:
„Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene Verträge hält!"
Kurt Beck:
„Ich bin sofort bereit, eine Gegenklage zu erheben, wenn Verträge nicht mehr gelten!
Lothar Klemens am 04.07.2013:
„Die CDU versucht immer Politik für den Bürger zu machen und im Interesse des Volkes zu handeln. Wir wollen dafür sorgen, dass sich Lebensleistung, private und betriebliche Vorsorge für die Menschen lohnt …“
Warum wird Bürgern, die vor vielen Jahren auf Empfehlung des Staates eine Direktversicherung, völlig legal und auf Vertrauen in einen Rechtsstaat, abgeschlossen haben, von den gleichen Politikern dieses Recht aber verweigert? Gelten für Sie andere Rechte, als für die Bürger, die sie wählen? Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Direktversicherungen in der sog. Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) sind so vielseitig, dass ich hierauf nicht näher eingehen möchte.
Das BVerfG hat für zwei Fallspiele Urteile gesprochen und deren Unteilbarkeit erklärt. Hinter diesen Urteilen können sich nun sämtliche Sozialgerichte verstecken. Argumente gegen dieses Unrecht werden einfach ignoriert und das in unserem sog. Rechtsstaat. Der normale Bürger ist der Willkür der Gesetzgebung hilflos ausgeliefert.
Eingereichte Petitionen werden ohne rechtliche Überprüfung und ohne Begründung abgewiesen. -Spiegelbild - der Regierung
Fazit:
Mit der Gesetzesänderung vom 14.11.2003 hat der Gesetzgeber, das Parlament, die Legislative eine Beitragspflicht nur entschieden, für die Umwandlung der von vornherein bei Vertragsabschluss vereinbarten laufenden Zahlung (Versorgungsbezug, der Rente vergleichbare Einnahme nach § 229 SGB V), die vor Eintritt des Versicherungsfalls in eine Kapitalzahlung (Einmalzahlung) umgewandelt wurde (werden konnte, eine sog. Kapitalabfindung) nicht jedoch für die von vornherein bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte:
a) einmalige Kapitalzahlung und damit
b) keine wiederkehrende Zahlung nach GMG Artikel 1 Nr. 143 und damit
c) keine der Rente vergleichbare Zahlung nach § 229 SGB V und damit
d) keine beitragspflichtige Einnahme nach § 237 SGB V und auch
e) kein Versorgungsbezug nach der Definition des Gesetzgebers.
Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
Sie, als neuer Gesundheitsminister, haben hier die einmalige Chance, großes zu leisten und den Betroffenen wieder zu mehr Gerechtigkeit und Vertrauen in unseren „Rechtsstaat“ zu verhelfen. Setzen Sie sich für eine Teilkorrektur des GMG ein, analog der Abschaffung der leidigen Praxisgebühr. Stoppen Sie diese staatlich verordnete Zwangsverbeitragung. Geben Sie dem „ C “ Ihres Parteinamens, die Bedeutung, die es verdient.
Es würde mich freuen, wenn Sie trotz Ihrer knapp bemessenen Zeit für ein persönliches Gespräch bereit wären.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Buschmann
P.S.: Bitte keine Antwortschreiben, die dieses Unrecht zu rechtfertigen versuchen.
Davon habe ich schon genug.
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Text eines Leserbriefes aus der Wirtschaftswoche vom
18.11.13
"Omas Sparstrumpf"
Kann einem Arbeitnehmer als Ersatz für eine Gehaltserhöhung tatsächlich noch eine Direktversicherung empfohlen werden? Sollte es der Wirtschaftswoche wirklich entgangen sein, dass sechs Millionen Direktversicherte durch das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 um Milliarden Euro betrogen werden?
Seitdem müssen auf die Auszahlung einer Direktversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse geleistet werden, selbst dann, wenn die Versicherungsleistung nicht verrentet sondern als Einmalbetrag ausgezahlt wird und die Beiträge durch Gehaltsumwandlung komplett durch den Arbeitnehmer geleistet wurden. Durch Rückwirkung werden selbst Altverträge belastet, die unter anderen vertraglichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Wer von den Betroffenen nachrechnet, stellt heute erschrocken fest, daß Omas Sparstrumpf eine höhere Rendite abgeworfen hätte."
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22.01.2014: Direktversicherung: Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund
18.01.2014: Direktversicherung: Zur Sendung Plus-Minus (III+IV)
18.01.2014: Direktversicherung: Zur Sendung Plus-Minus (I + II)
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