Santa Clara, 2009 Foto: H.S.
07.04.2014 - von H.S. + Hanne Schweitzer
Die Super-Rentenerhöhung von 0,25 % war für Herrn S. der Anlass, bei der Rentenversicherung einen Widerspruch dagegen einzulegen. Er tat es am 15.07.2013 und erhielt bereits mit Datum vom 23.07.2013 die Ablehnung seines Widerspruchs von der Rentenversicherung zugesandt. Daraufhin bat er um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid, der ihm am 24.10.13 (also drei Monate später erteilt wurde.
Das Ding in der Tasche wendet sich Herr S. an den DGB. Der reicht am 20.11.13 (knapp einen Monat später (alle Achtung!) Klage vor dem Sozialgericht in Duisburg wegen der Minirentenerhöhung ein. Am 06.03.2014 wird das Urteil verkündet. Das Urteil löst bei Herrn S. das starke Gefühl aus, dass alle Rentner, die sich gegen ungerchte Behandlung wehren, abgekanzelt werden sollen.
Das liest sich in den Briefen an Herrn S. dann so: "In o.g. Rechtsstreit ist nicht beabsichtigt, die streitgegenständliche Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen". (Sozialrichter) Bei der Rentenversicherung ist man auch nicht freundlicher: "Gründe, die zur Änderung unserer Rechtsauffassung führen könnten, sind nicht ersichtlich."
Sie wollen einfach nicht kapieren, dass die ungerechte Rentenpolitk dazu führt, dass man langsam nicht mehr weiß, wie man Steuern, Strompreise, Müllabfuhr, das Wasser und Abwasser, die Versicherungen und Lebensmittel bezahlen soll, weil sie um ein Mehrfaches gestiegen sind, während die Renten stagnierten.
"Und die Bundestagsabgeordneten", fügt Herr S. hinzu, "die brauchen nicht darben. Ihre Diäten und Pensionen haben sie sich kräftig erhöht, noch bevor sie überhaupt einen Schlag getan hatten.
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