04.04.2014
Unter 18Jährige profitieren nicht von der Einführung des Mindestlohns von 8,50 im Jahr 2015. Ihnen soll das Recht auf Mindestlohn nicht zustehen. So hat es die Koalition beschlossen. Dabei meint der Begriff "Alter" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz das Lebensalter. Das AGG soll bekanntlich gegen unberechtigte unterschiedliche Behandlungen schützen, die an das konkrete Lebesnalter anknüpfen!
Auch Langzeitarbeitslose erhalten während des ersten halben Jahres einer Arbeitstätigkeit keinen Mindestlohn. Dabei nennt das Gesetz ausdrücklich den Schutz vor Ungleichbehandlung beim Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit unabhängig vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Position. Diese soziale Diskriminierung wird wohl dazu führen, dass nach einem halben Jahr zum Wohl der Arbeitgeber ein Langzeitarbeitsloser wieder entlassen wird, um einen neuen Langzeitarbeitslosen einzustellen, der keinen Mindestlohn beanspruchen kann.
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