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Stellungnahme zum ADG: BürgerInnenforum

15.02.2005 - von Gerhard Grühn, Sussane Laaroussi, Hanne Schweitzer

Das BürgerInnenforum begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Antidiskriminierung ausdrücklich! In einem eigenständigen Gesetz mit horizontalem Ansatz bei den Beweggründen soll damit über die Richtlinien hinausgehend der Diskriminierungsschutz in Deutschland verbessert werden.

Die Reaktionen, vor allem von Opposition und Wirtschaftsverbänden, weisen wir in aller Schärfe zurück. Sie ersticken die Entwicklung einer Gleichstellungskultur in Deutschland im Keim.

Die CDU-Führung versucht mit ihren Äußerungen sogar, die Regierungskoalition in die Nähe von Rassisten und der Klassenideologie der ehemaligen DDR zu rücken und den Entwurf "als Anschlag auf die Grundzüge dieser Republik" zu diffamieren. Diese absurde und durchsichtige Panikmache bedarf keines weiteren Kommentars. Die Wirtschaftsverbände versuchen weiterhin, den Teufel an die Wand zu malen.

Ein Antidiskriminierungsgesetz würde die Wirtschaft strangulieren und eine Prozessflut auslösen. Beides ist in vergleichbaren Ländern mit umfangreicherem Diskriminierungsschutz nicht eingetreten. Auch in Deutschland wird die gelebte Vielfalt eher als Motor denn als Sand im Getriebe der wirtschaftlichen Entwicklung dienen.

So begrüßenswert der horizontale Ansatz vor allem beim zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz auch ist, sosehr bedauern wir, dass mit diesem Gesetz nicht die Chance genutzt wird, alle im Grundgesetz (Artikel 3) aufgeführten Beweggründe umzusetzen. Darüber hinaus wäre in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auch die Aufnahme von Beweggründen wie genetische Merkmale, physische oder psychische Besonderheiten und Hautfarbe sinnvoll. Außerdem würden wir die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters (s. USA, seit 1984) sehr begrüßen.

In dem Gesetzentwurf werden Organisationen mit einem rechtmäßigen Interesse an der Förderung von Gleichbehandlung eingestuft. Dem BürgerInnenforum ist unverständlich, warum sie die Rechte und Ansprüche von Diskriminierungsopfern nicht auch in eigenem Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen können. Ob die im Entwurf vorgesehenen und in den Richtlinien vorgeschriebene Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind, möchten wir Ihrer Einschätzung überlassen.

Es gibt sicher geteilte Meinungen darüber, ob die Hürden in den Öffnungsklauseln hoch genug sind. Auf jeden Fall halten wir die Ausnahmeregelung für die Beweggründe Religion und Weltanschauung für nicht gerechtfertigt. Sie öffnet weiterhin Tür und Tor für Diskriminierungen in diesen Bereichen.

Weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf hätte sich das BürgerInnenforum auch für den Opfer- und Zeugenschutz, die Ausgestaltung von Stelle und Beirat sowie bei Diskriminierungen zwischen Privatpersonen gewünscht.

Gerade die durch Diskriminierung am verwundbarsten Personen sind häufig auf Opfer- und Zeugenschutz angewiesen. Ohne diesen Schutz auch im zivilrechtlichen Bereich kann ihre rechtliche Abwehr von Diskriminierung leicht zum Anlass für noch mehr Diskriminierung genommen werden.

Ohne in Länderkompetenzen einzugreifen, wird mit dem Gesetz die Zusammenarbeit mit Nichtregierungs-organisationen und anderen Einrichtungen angestrebt. Darüber hinaus könnte auch dafür gesorgt werden, dass bundesweit ein niederschwelliges Angebot an Einrichtungen zur Gleichstellung bis hin zur kommunalen Ebene und seiner Finanzierung vorgehalten wird. Mit einem ähnlichen Appell könnte auf die alltägliche Ungleichbehandlung im Bereich Schule zumindest aufmerksam gemacht werden.

Der im Alltag oft auftretenden Diskriminierung zwischen Privatpersonen könnte zumindest durch eine Differenzierung und Spezialisierung der Tatbestände der Beleidigung und Volksverhetzung mehr Diskriminierungsschutz entgegen gestellt werden.

Im BürgerInnenforum: "Vielfalt statt Diskriminierung" in Köln haben sich im zum ersten Mal auf diese Art in Deutschland mehrere Organisationen, die sich gegen Diskriminierung aus verschiedenen Beweggründen engagieren, zusammen geschlossen und einen gemeinsamen Forderungskatalog verabschiedet.

Wir vertrauen weiterhin auf Ihr Engagement für dieses fortschrittliche Gesetzgebungsvorhaben, dass sich auf die von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen sehr segensreich auswirken könnte.

Für das BürgerInnenforum: Gerhard Grühn, Susanne Laaroussi, Hanne Schweitzer
Köln, im Februar 2005

Die Resolution des BürgerInnenforums: "Vielfalt statt Diskriminierung" in Köln tragen Vertreter/innen folgender Organisationen mit:
ADB, AntiDiskriminierungsBüro Köln / Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.; agisra e.V. (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung); AIDS-Hilfe Köln e.V.; Antidiskriminierungsbüro des Caritasverbandes Köln; Arbeitskreise Lesben/Schwule bei den Grünen in Köln; Arbeitskreis Lesben und Schwule in ver.di Köln; Bürgerzentrum Vingst, Büro für Gemeinwesenarbeit; Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.; ERMIS (lesbische und schwule Griechen/innen); Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V.; Ford GLOBE; HIV-Nachrichten; Julia e.V. (Initiative für alternatives Arbeiten und Wohnen); Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW; lesbian and gay liberation front e.V. (lglf e.V.); LSVD Ortsverband Köln e.V.; Schwule Initiative für Pflege und Soziales e.V.; Schwules Netzwerk NRW; Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V.; Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln


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