Bad Doberan, 2012 Foto: H.S:
20.06.2014 - von Bernd Gosau
In unserer Straße leben die Menschen nachbarschaftlich zusammen. Es gibt am Ende der Straße eine Begegnungsstätte, in der viele Aktivitäten stattfinden. Es kommen auch Menschen aus den Nachbarstraßen dazu. Eine 92jährige aus einer Nebenstraße nimmt aktiv an unserem Leben teil. Sie fährt auf unseren Fahrradtouren mit, kommt regelmäßig zu
unserem monatlichen Frühstück und ist bei Demonstrationen für einen Fußgängerüberweg mitten unter uns. Von ihr höre ich nun folgende Geschichte, die mich empört:
„EINE 92 JÄHRIGE GEHÖRT INS ALTERSHEIM!“ Wer wagt es, eine solche Behauptung aufzustellen? – Eine Angestellte eines Unternehmens, das ihre Wohnung verwaltet! Eine Wohnung, die früher der Sparkasse gehörte und die vor einigen Jahren an Privatpersonen veräußert worden war. Die von den Privatpersonen beauftragten Verwaltungen hatten nichts Besseres zu tun, als sofort die Miete zu erhöhen. So kam es, dass die Kaltmiete von ungefähr 365 € im letzten Jahr
um über 70 € erhöht wurde. Das konnte die Nachbarin gerade noch verkraften. Das kann sie aber nicht mehr, wenn nach 2 Jahren wieder 20% Mieterhöhung fällig werden – dann ist sie 94 – und die Miete beträgt dann 530€ und das immer „kalt“. Die Nebenkosten werden sowieso laufend erhöht.
Die Verwaltung schreibt: „Ihnen (steht) gemäß §561 BGB wegen der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.“ Wenn sie das täte, „tritt die verlangte Mieterhöhung nicht ein“. Das ist eine Erpressung nach dem „Abwrackprämienprinzip“!
Das ist unwürdig!
Ist das noch zu toppen? Ja! Nun soll umgestellt werden vom Einzugsverfahren des Vermieters auf Dauerauftragsverfahren des Mieters. Unsere Nachbarin wundert sich, dass sie darüber nicht informiert wird, während andere Mieter im Haus ein diesbezügliches Anschreiben erhalten haben. Es ist schon einmal passiert, dass zwei Monate keine Miete
eingezogen worden ist. Nun muss man wissen, dass der Vermieter nach drei nicht gezahlten Mieten ein Kündigungsrecht hat! Soll das jetzt passieren? Ihre Versuche, die Bankverbindung zu erfahren, damit sie die Überweisung tätigen könne, werden ignoriert. Eine aufmerksame Freundin telefoniert nun energisch mit der Verwaltung, und dabei sind die oben erwähnten Worte gefallen: „Eine 92jährige gehört ins Altersheim“! Als Nachbar bin ich empört und nicht gewillt, diese
Ungeheuerlichkeit hinzunehmen. Und ich befürchte, dass das kein Einzelfall ist. Die Seniorenvertretung der Stadtgemeinde Bremen muss sich dieses Falles und eventueller anderer Fälle annehmen. Bitte informieren Sie
uns, wenn sie von ähnlichen Vorfällen Kenntnis
haben. Wir werden sie an die Große Glocke
hängen! Bernd Gosau, Nachbar,
Seniorenvertreter des Beirates Schwachhausen
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Image:
02.06.2014: Körperhaltung wie ein rüstiger Rentner
27.05.2014: Altersdiskriminierung auf Spiegel online
26.05.2014: Was hat Mundgeruch mit dem Alter zu tun?
Alle Artikel zum Thema
Image