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Verfassungsgericht: Beamte+Richter müssen angemessen bezahlt werden. Und RentnerInnen?

Lüttich, 2012 Foto: H.S.

03.07.2014 - von H.D.J.

Vorgestern kam das Urteil des Verfassungsgerichts Münster, das wir als Rentner beobachten sollten. Da wird argumentiert, Beamte und Richter müssen angemessen bezahlt werden und dürfen nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Da frage ich mich doch, warum Rentner mit 0-Runden und 0,25% Runden in die Armut getrieben werden. Wie ist das vertretbar? Gleiches Recht für alle ?

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Zum Urteil schreibt der Fachverband der Betriebsrentner:

das Gesetz zur Anpassung der Dienst-und Versorgungsbezüge in Nordrhein-Westfalen trat am 16.7.2013 in Kraft und sah die Übertragung der Tariferhöhung auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen von A2 – A10 in Höhe von 5,6 % vor. Für die Besoldungsgruppen A11 und A12 wurden die Grundgehälter um 2 % statt 5,6 % angehoben, die Grundgehälter der Besoldungsgruppen ab A13, die B, C, H und R-Besoldung sollten nicht erhöht werden.

Das Land NRW begründet diese Entscheidung mit der finanziellen Situation des Landes angesichts der Schuldenbremse.

Aufgrund eines Normenkontrollantrages von 92 Mitgliedern des NRW-Landtages von CDU und FDP wurde durch den Verfassungsgerichtshof NRW, diese Besoldungsregelung per Urteil vom 01.07.2014 gekippt.

Uns würde interessieren, was eigentlich dagegen spricht, wenn die höher verdienenden Beamten des Landes NRW auch mehr zum Schuldenabbau beitragen? In der freien Wirtschaft wäre ein so überschuldeter Arbeitgeber(131 Milliarden Euro Schulden) wie NRW insolvent und die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Nur weil man ein insolventes Bundesland nicht von der Landkarte radieren kann, lässt sich wohl mit normalem Menschenverstand kein Anspruch auf weitere uneingeschränkte Besoldung und Versorgung herleiten.

Unser Kooperationspartner Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) wandte sich aus diesem Grund mit einem offenen Brief an die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes NRW.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Fischer
i.A. des Betriebsrentner e.V.

Zum Urteil schreibt das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner
Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshof NRW, in dem eine Besoldungsregelung gekippt wurde, in der
höhere Beamte/höhere Gehälter mehr zu den Sparbemühungen eines überschuldeten Landeshaushaltes beitragen
sollten, haben wir einen offenen Brief an die Präsidentin des Verfassungsgerichtshof NRW geschrieben, den wir
Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen wollen.

92 Mitglieder des Landtages von NRW von CDU und FDP haben dieses Urteil mit einem Normenkontrollantrag
herbeigeführt. Deshalb haben wir auch die Landesvorsitzenden in NRW Herr Armin Laschet CDU und Christian Lindner FDP angeschrieben mit folgenden Fragen:
Uns würde interessieren, was eigentlich dagegen spricht, wenn diejenigen deren Arbeitgeber das Land NRW ist und
mehr verdienen auch mehr zum Schuldenabbau beitragen? In der freien Wirtschaft würde ein so überschuldeter
Arbeitgeber wie NRW insolvent und die Arbeitsplätze verloren gehen. Nur weil man ein insolventes Bundesland
nicht von der Landkarte radieren kann, lässt sich wohl mit normalem Menschenverstand kein Anspruch auf weitere
uneingeschränkte Besoldung und Versorgung herleiten.

● 40% des Haushaltes sind Personalkosten: Tendenz steigend!
● NRW hat über 131 Mrd. Euro Schulden: Ein Schuldenabbau ist nicht vorgesehen!
● 4,5 Mrd. Euro benötigt das Land nur für Zinsen: Was passiert, wenn die Niedrigzinsphase vorbei ist?
● 260 Mio. Euro erhält NRW aus dem Länderfinanzausgleich: Soll der weiter steigen?

Wo würden Sie und Ihre Partei konkret sparen, um einen Landeshaushalt ohne Schulden vorzulegen und die
Verschuldung abbauen, ohne den steigenden Personalkostenanteil zu reduzieren?
Was würden Sie und Ihre Partei heute anders machen als 2008 unter schwarz/gelb mit Herrn Rüttgers, als bei
Rekordeinnahmen von 50 Mrd. Euro immer noch eine Mrd. neue Schulden gemacht wurden?

Die Besoldungseinschränkungen hätten nur die Besoldungsstufen A11 und A12 betroffen mit 2% statt 5,6%
Besoldungserhöhung. Also Einkommen zwischen 2.732.- und 4.025.- Euro. Ohne Besoldungserhöhung hätten
A13 bis A16 (und darüber hinaus) auskommen müssen. Also Einkommen zwischen 4.821.- und 6.118.- Euro
(und mehr). Hinzu kommen u.U.:
● Amtszulagen
● Allgemeine Stellenzulagen
● Familienzuschläge
● keine Sozialbeiträge!
● kein Arbeitsplatzrisiko, damit nie die Sorge zum Hartz 4 Empfänger zu werden
● Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ohne zeitliche Limitierung, in der Wirtschaft nur 6 Wochen.
● Pensionen mit 71,75% der letzten Besoldung. Dagegen stehen bis 2030 ca. 43% der Lebensarbeitszeit bei Renten.
● Steuerfreie Erhöhung der Beihilfe als Pensionär von 50% auf 70%
● etc.

Halten Sie unter all diesen Voraussetzungen die vorgesehenen Besoldungseinschränkungen wirklich für unange-
messen? Können Sie das Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft erklären wo zwischenzeitlich, auch unter Mithilfe der CDU und FDP, 25 Prozent in Leiharbeits- und Billiglohnverhältnissen arbeiten und oft nur befristete Verträge
haben?

Die Antwortschreiben der beiden Landesvorsitzenden ersparen wir Ihnen, da es sich um Rechtfertigungsschreiben handelt, aber in keiner Weise unsere Fragen beantwortet haben. Es wurde auch nicht zu den von uns aufgezeigten Problematiken im Schreiben an den VerfGH NRW eingegangen oder Stellung genommen.

Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Normenkontrollantrag der beiden Parteien nicht zum Wohle des Landes NRW gestellt wurde, sondern aus einer Fundamentalopposition heraus mit parteitaktischen Beweggründen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.

Link: Rentner verarmen staatlich gewollt
Quelle: Mail an die Redaktion