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Aufgeschobene Vergütung: KV-Beiträge sofort- Kapital Jahre später, oder auch nie

Graz, 2012 Foto: H.S.

05.08.2014 - von B.C.

Zum Thema private Altersvorsorge kann ich noch eine weitere Ungeheuerlichkeit melden: es soll angeblich rechtens sein, dass ich bereits heute zur Zahlung von Krankenversicherungs-u. Pflegeversicherungsbeiträgen herangezogen werde, OBWOHL es sich um Teilzahlungen handelt, die erst in den nächsten Jahren ausgezahlt werden.Und ich weiß natürlich nicht, ob ich die letzte Teilzahlung überhaupt erlebe!

Bei dieser Art der Kapitalzahlung handelt es sich NICHT um eine Direktversicherung, sondern um eine sogenannte "Aufgeschobene Vergütung". Sie wurde uns vom Arbeitgeber als weiteres Standbein der Altersvorsorge angeboten.

Das funktioniert so: Die Zahlungen wurden vom Bruttolohn einbehalten, verzinst und gelangen beim Renteneintritt in sechs Abschlägen zur Auszahlung (so in meinem Fall).

Leider habe ich zu spät die kompletten Bedingungen gelesen/verstanden. Sie besagen, daß lediglich der Ehemann und/oder Kinder dieses Kapital im Todesfall erben können.
Als Grundlage wurde § 202 Satz 1 SGB V u. sowie § 229 SGB V genannt.

Eine Abänderung der Statuten wurde abgelehnt, so daß ich umgehend von dieser Form der Altersvorsorge Abstand genommen habe. Es handelt sich trotzdem noch um ca. 7.800 €uro ca., die , wie bereits gesagt, jetzt KOMPLETT zur KV- und Pflegeversicherung herangezogen werden.

Link: Direktversicherung: 38 Jahre Laufzeit, jetzt kommt Krankenversicherung und hält die Hand auf
Quelle: Mail an die Redaktion

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