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JVA Landsberg sucht Schreinermeister bis 34 Jahre

Hamburg, 2012 Foto H.S.

08.08.2014 - von K.A.H.

Folgendes Inserat stand am 30. Juli 2014 in der Zeitung Fürstenfeldbrucker Landboten, die alle Haushalte erhalten.

  • "Die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech sucht zum 1. Februar 2015 eine/n Schreinermeister m/w. Einstellungsvoraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Meisterprüfung im Schreiner-Handwerk
  • Höchstalter 34 Jahre
  • Die Einstellung in das Beamtenverhältniss beinhaltet zunächst eine 20-monatige berufliche Ausbildung für den Werksdienst. ..."

  • Auf der Webseite Justizvollzug Bayern > Berufe > Stellen & Bewerberinfo erfährt man dazu unter der Überschrift "Anforderungsprofil" NICHTS über eine Altersgrenze. Auch unter der Überschrift "Körperliche Anforderungen" ist nicht vom Alter die Rede. Das gilt ebenso für alles, was unter dem Titel "Zugangsvoraussetzung" aufgeführt wird.

    In Artikel 23 BayBG Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
    Landesrecht Bayern heißt es über die Begründung eines Beamtenverhältnisses: (1) In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat.

    Besonders ärgerlich daran ist, dass hier eine staatliche Organisation, JVA Landsberg, die Stelle auslobt. Von öffentlichen Stellen sollte man erwarten, dass sie die Gesetze kennen und einhalten.

    Link: MitarbeiterInnen für Justizvollzugsdienst 18 -35 Jahre
    Quelle: Mail an die Redaktion

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