04.07.2014
Vor dem LAG Düsseldorf hatte ein Oberarzt Berufung wegen seiner Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung sowie auf mehr Beschäftigung als Operateur an der Universitätsklinik eingereicht. Er ist damit gescheitert, - aus formalen Gründen.
Die Berufung des 63 jährigen Arztes wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 04.07.2014 zurückgewiesen. Begründung: Die Universität sei nicht passiv legitimiert gewesen. Der richtige Beklagte wäre das rechtlich selbständige Universitätsklinikum gewesen (Az.: 10 Sa 101/14).
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