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Rentenangleichung Ost! Biologische Lösung im Visier

22.08.2014 - von Gerd Julius

In einem Zeitungsinterview mit der Sächsischen Zeitung am 13.08.2014 äußerte Frau Merkel die Absicht der Bundesregierung, erst 2017 ein entsprechendes Gesetz auf
den Weg zu bringen. Aktuell beträgt der Rentenwert in Ostdeutschland 92 Prozent des Westwertes. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Bundeskanzlerin bis zum Wahljahr 2017 warten will, um (erst dann mal einen) Fahrplan zu beschließen, der die Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West verschieben will, es sei denn, sie spekuliert auf eine biologische
und damit für den Haushalt "ökonomische" Lösung.
Frau Merkel hat zum wiederholten Male die Herstellung der Renteneinheit angekündigt. Dieses Mal soll sie bis 2020 erreicht sein. Eine Rentenlüge jagte die andere. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht....!
Auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung der nächsten Rentnergenerationen aus dem Beitrittsgebiet ist die Vereinheitlichung des Rentenrechts dringend geboten. Im
Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 wurde im Artikel 20 – Rentenversicherung – folgende Festlegung getroffen:

Personen, die nach dem 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der einen Vertragspartei in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegt haben, erhalten von dem bisher zuständigen Rentenversicherungsträger ihre nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten.“

Diese Regelung behielt mit dem Einigungsvertrag weiterhin Gültigkeit. Sie bedeutet,dass Renterinnen und Rentner, die am 18.05.1990 ihren Wohnsitz in der alten BRD hatten, erhalten ihre Renten nach dem höheren Rentenwert-West berechnet, inklusive ihrer in der DDR erworbenen Ansprüche.

Umgekehrt gilt, Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnort zum Stichtag 18.05.1990 in der DDR hatten, erhalten eine Rente zum niedrigeren Rentenwert Ost.
Für die Zeit nach dem 18. Mai 1990 kommt es also auf den Wohn- und Beschäftigungsort an. Das heißt, im Osten erwirbt man Rentenpunkte mit geringerem Wert als im Westen.

Diese Regelung ist ein Rudiment aus der Zeit des Kalten Krieges, als von Anfang an allen Republikflüchtigen aus der DDR bis zum 9. November 1989 und auch jenen DDR-Bürgern, die sich bis zum 18. Mai 1990 bei einer Meldestelle der alten BRD haben registrieren lassen, diese rentenpolitische Vorzugsbehandlung zugesprochen
wurde.

Aus Gründen der Gleichbehandlung, die das Grundgesetz gem. Art 3 vorschreibt, ist die Angleichung des Wertes der Rentenentgeltpunkte Ost an das Westniveau seit langem fällig. Das wäre ein Schritt zur tatsächlichen Herstellung der inneren Einheit Deutschlands. Die dafür aufzuwendenden Mittel sind als Kosten der Einheit aus Steuermitteln zu
finanzieren.

Auf der Grundlage vorliegender statistischer Angaben der Deutschen Rentenversicherung lägen die Kosten bei einer sofortigen Rentenangleichung bei knapp 5 Milliarden Euro, das wären etwa 1,6 Prozent des Bundeshaushaltes. Während dieser Aufwand die Lebensqualität der „Ostrentner“ berechtigterweise steigern würde, sind die Haushaltsausgaben für die Bundeswehr zur Zerstörung von Leben in den Auslandseinsätzen mit 48,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 „Peanuts“.

Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Arbeit und Soziales, auf, noch in diesem Jahr eine gesetzliche Änderung der Rentenansprüche zu Gunsten der „Ostrenten“ einzuleiten.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, gemeinsam mit der Partei DIE LINKE, deren unzählige Anträge und Beschlussvorlagen zur Angleichung
der Renten abgelehnt wurden, die Rentengerechtigkeit für die noch verbleibenden betroffenen Rentnerinnen und Rentner noch in diesem Jahr herzustellen!

Link: Rentenangleichung Ost: Es wird gemauert
Quelle: Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. (BüSGM)