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Einspruch gegen Erhöhung von KV + Pflegeversicherung

15.12.2004 - von Fritz Teufel

Ab 1.Juli 2005 kommt auf alle ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine weitere Erhöhung zu:

Ein Zuschlag in Höhe von 0,9% auf den Beitrag zur Krankenkasse. Dieser setzt sich zusammen aus 0,4% für den Zahnersatz und 0,5% für das Krankengeld. Diese weitere Senkung des verfügbaren Einkommens brauchen Sie nicht klaglos hinzunehmen.

Zum einen war vereinbart, dass der Beitrag zur Krankenversicherung um den Betrag sinkt, den die Zusatzversicherung für den Zahnersatz kostet. Das gilt für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, egal ob 80 oder 18 Jahre alt.

Zum anderen erhalten RenterInenn bekanntlich kein Krankengeld. Warum sollen sie also dafür bezahlen?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat inzwischen dazu ein Urteil veröffentlicht (B 12 KR 22/02 R), das hochinteressant ist.

Darin heißt es u.a.: Die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf Renten und Firmenruhegelder (sprich Betriebsrenten) ist rechtswidrig, da der Beitrag auch die Zahlung von Krankenegeld abdeckt, eine Leistung, die RentnerInnen grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen können.

Wir empfehlen deshalb, bei den Krankenkassen einen ermäßigten Beitragssatz einzufordern.

Unsere Mitglieder erhalten dazu von uns einen Briefentwurf.

Link: http://www.bundessozialgericht.de
Quelle: ADG-Forum 7. Jahrgang, Ausgabe Nr. 3 Dezember 04

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