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Mit 24 zu alt für Ausbildung als Sozialassistentin

Calw, 2013 Foto: H.S.

06.10.2014 - von K.F.

Nie hätte ich gedacht mit meinen 24 Jahren für etwas zu alt zu sein. Ich bin sehr froh darüber über Ihre Seite gestolpert zu sein. Gerne würde ich eine zweite Ausbildung als Sozialassistentin an der Sophie Scholl Schule in Mainz beginnen. Da ich momentan aber noch in Bayern lebe, habe ich mich vorab telefonisch bei der Schule erkundigt, ob ich auch wirklich die vorgegebenen Voraussetzungen die auf ihrer Homepage stehen, erfülle.

Dies war der Fall!

Zum Ende unserers Telefonates fragte mich die Dame wie alt ich denn wäre. Als ich ihr antwortete, wurde ich sofort darauf hingewiesen, dass ich doch 4 (!) Jahre zu alt für diese schulische Ausbildung wäre und unser Gespräch deshalb keinen Sinn mehr hätte!

Ich bin unglaublich empört darüber, einen Menschen aufgrund seines Alters die Chance auf eine zweite Ausbildung zu verweigern!

Ist das überhaupt rechtens?

Ich kann es nicht fassen, dass diese Schule mir die Ausbildung aufgrund meiner 24 Lebensjahre verweigert. Und das, obwohl der Bedarf an Pflegekräften bei weitem nicht gedeckt ist.

Unfassbar!

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Die Sohpie Scholl Schule ist eine sogenannte
"Höhere Berufsfachschule".

Zielsetzung und Dauer
Der zweijährige Bildungsgang der Höheren Berufsfachschule führt zur schulischen Berufsqualifikation und erweitert die Allgemeinbildung. Der Bildungsgang wird in Vollzeitunterricht geführt.

Innerhalb der zwei Schuljahre ist ein zwölfwöchiges Praktikum, wovon vier Wochen in den Schulferien zu liegen haben, nachzuweisen. Die zwölf Wochen können in mehreren Blöcken organisiert werden. Die Praktikumsstelle muss im Einzugsbereich der Schule (20 km) liegen.

Die Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz können am Ende des 2. Schuljahres gemäß der Landesverordnung über die Duale Berufsoberschule zur Fachhochschulreifeprüfung (Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik) zugelassen werden.

Im Rahmen der Ausbildung ist eine Studienfahrt vorgesehen, deren Teilnahme verpflichtend ist.

Berechtigung

1. Das Abschlusszeugnis berechtigt die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" zu führen
2. Zugang in die Fachschule Sozialwesen, 3jähriger Bildungsgang für Erzieher
3. mit Fachhochschulreifeprüfung und einschlägigen 6-monatigen Praktikum (12 Wochen davon werden bereits in
den zwei Schuljahren absolviert) Studium an einer Fachhochschule.

Aufnahmevoraussetzung
Qualifizierter Sekundarabschluss I

Kosten
Zu Beginn eines Schuljahres werden zur Deckung der Kosten für Verbrauchsmaterial (Kopien, Kleber, Stifte...)
15 Euro eingesammelt. Hinzu kommen Kosten für kochfeste Arbeitskleidung von einmalig 8 Euro.

Anmeldung


Mit dem Aufnahmeantrag (Formular ist unter www.bbs2-mainz.de verfügbar) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Lebenslauf tabellarisch, aus dem der Bildungsgang hervorgeht

2. ein Lichtbild neuesten Datums

3. beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien des in den Aufnahmevoraussetzungen geforderten Zeugnisses/vorläufig das Halbjahreszeugnis des Sekundarabschlusses I

4. Briefmarken ( 1 X Euro 1,45 und 2 X Euro 0,55) zur Benachrichtigung

5. Bewerber mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Nachweis über das Aufenthaltsrecht

B i t t e b e a c h t e n S i e :

Anmeldeschluss ist der 1. März eines jeden Jahres

Die Anmeldeunterlagen müssen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, anderenfalls können Sie

für die Aufnahme an der Schule nicht berücksichtigt werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.

Ein Internat ist an unserer Schule nicht vorhanden, eine Zimmervermittlung durch die Schule nicht möglich.

Zielsetzung und Dauer
Der zweijährige Bildungsgang der Höheren Berufsfachschule führt zur schulischen Berufsqualifikation und erweitert die Allgemeinbildung. Der Bildungsgang wird in Vollzeitunterricht geführt.
Innerhalb der zwei Schuljahre ist ein zwölfwöchiges Praktikum, wovon vier Wochen in den Schulferien zu liegen haben, nachzuweisen. Die zwölf Wochen können in mehreren Blöcken organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz können am Ende des 2. Schuljahres gemäß der Landesverordnung über die Duale Berufsoberschule zur Fachhochschulreifeprüfung (Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik) zugelassen werden.
Im Rahmen der Ausbildung ist eine Studienfahrt vorgesehen, deren Teilnahme verpflichtend ist.
Berechtigung
1. Das Abschlusszeugnis berechtigt die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" zu führen

2. Zugang in die Fachschule Sozialwesen, 3jähriger Bildungsgang für Erzieher
3 mit Fachhochschulreifeprüfung und einschlägigen 6-monatigen Praktikum (12 Wochen davon werden bereits in den zwei Schuljahren absolviert) Studium an einer Fachhochschule.

VON ALTERSGRENZE STEHT NICHTS AUF DER WEBSEITE DER SCHULE!

Link: Jobcenter finanziert von drei Jahren Ausbildung nur zwei
Quelle: Mail an die Redaktion