Lissabon, 2013 Foto: H.S.
16.10.2014 - von A. T.
Herrn MdB (CSU) Hansjörg Durz
Platz der Republik 1 11011 Berlin
Stadtbergen, 06.10.2014
Rechtslage einer von vornherein vereinbarten Kapitalzahlung zur nachträglichen Doppelverbeitragung
Bezug: Antwortschreiben der Staatssekretärin Widman-Mauz vom 03.09.2014
Sehr geehrter Herr Durz,
die Antwort der Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz an Sie zur Rechtslage einer von vornherein vereinbarten Kapitalzahlung ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, denn sie war schon im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung 2009 mit diesem Thema befasst, wie auch der spätere BMG-Minister Bahr.
Die Antwort von Frau Widmann-Mauz vom 3. September 2014 zeigt, dass sie sich intensiv mit der vorsätzlich organisierten Zwangsverbeitragung beschäftigt hat, weiter beschäftigt und auch die Brisanz erkannt hat. Sie lässt in einem Schreiben vom 19.03.2009 (Anlage) wissen, dass sie das Thema weiter verfolgt und verwies auf das BMJ.
Ein Streitgenosse nach § 73 (2) Nr. 2 SGG hat sich in die Materie gründlichst eingearbeitet und auch politisch unzählige Male eingeklinkt, jedoch ohne Erfolg, denn jeder Politiker wies diesen Streitgenossen an einen anderen bzw. ein anderes Ministerium und letztendlich sah sich kein Politiker in der Verantwortung, hier etwas zu unternehmen (obwohl schon politische Bekundungen gemacht wurden, dass man alleine wegen der finanziellen Situation „einfach auf die Betriebsrentner zugriff“)!!!
Der Ball wurde also lediglich immer wieder hin und her geschoben; um Zeit zu gewinnen, nichts arbeiten zu müssen und den oder die „Schreiber“ mürbe zu machen.
Die Mitglieder des Bundestages jeglicher Couleur sind in dieser tiefgreifenden, vielschichtigen und juristisch schwierigen Materie nicht umfassend informiert, im Ergebnis machtlos und werden nach Auskunftsersuchen zudem noch falsch informiert (wie die bisherigen Antworten von Frau Widmann-Mauz, auch an Prof. Dr. Sensburg und an Dr. A. Lamers sowie nun auch an Sie zeigen). Aber das Groteske daran: Trotz ihres Nichtwissens oder Teilwissens geben diese Politiker ihre Statements ab!!!!
Denn das BVerfG hat unanfechtbar entschieden, dass Kapitalzahlungen mit einem betrieblichen Bezug keine Versorgungsbezüge sind. und den Versorgungsbezügen zur Beitragspflicht nur gleichgestellt werden können. Die Bedingung zur Beitragspflicht lautet: „Normsetzung des Gesetzgebers“.
Diese Normsetzung des Gesetzgebers fehlt jedoch bis heute!!!!!
In dieser Situation hätte das BVerfG nach seiner eigenen Rechtsprechung zu 1 BvR 1243/88, Rn. 20 eingreifen müssen,
da sich kein Gericht, wie hier geschehen, vom Normanwender in die einer normsetzenden Instanz begeben darf, auch nicht durch die bisher gesetzlich, nicht legitimierte gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung.
Hier: Teil-Exkurs zur Rechtsfortbildung:
„Dietmar von der Pfordten: - Vorlesung Theorie und Methoden des Rechts -
13. Vorlesung: Rechtsfortbildung
Lückenfüllung/gesetzesimmanente Rechtsfortbildung/Analogie
In bestimmten Fällen kann es im Rahmen der Rechtsanwendung notwendig werden, nicht nur auszulegen (Rechtsanwendung secundum legem), sondern auch jenseits des möglichen Wortsinns, also jenseits der Grenzen der Auslegung das gesetzte Recht zu ergänzen. Man spricht dann von Rechtsfortbildung, wobei man eine gesetzesimmanente oder gesetzesergänzende Rechtsfortbildung bzw. Rechtsfortbildung praeter legem (neben dem Gesetz) von einer gesetzesübersteigenden oder gesetzesdurchbrechenden Rechtsfortbildung contra legem (gegen das Gesetz) unterscheidet. Es wird zunächst um die rechtsimmanente Rechtsfortbildung, d. h. die sogenannte Lückenfüllung gehen, später um die rechtsübersteigende Rechtsfortbildung.
Die Grenze zwischen beiden Alternativen wurde früher als ganz strikt und entscheidend angesehen:
Der Richter durfte zwar Lücken füllen, aber wegen seiner Bindung an das Gesetz nicht gegen dieses entscheiden.
Die Rechtsprechung und auch die wohl h. M. in der Literatur erkennt diese Grenze wegen des Vorrangs grundgesetzlicher Normen und Wertungen und der Formel „Gesetz und Recht“ in Art. 20 III GG nicht mehr als absolut an.
Aber das ist durchaus bedenklich, denn nach Art. 20 III GG mag es zwar andere Rechtsquellen geben, etwa das Gewohnheitsrecht oder ein Naturrecht.
Der Richter ist aber nach der verfassungsrechtlichen Regelung des Art. 97 I GG strikt und ohne Ausnahme an das Gesetz gebunden. Er darf nicht gegen die klare Anordnung des Gesetzes entscheiden, weil er sonst die verfassungsrechtlich vorgegebene Scheidung zwischen Rechtssetzung und Rechtsanwendung durchbricht.“
Ich erlaube mir, einen sachlichen Exkurs zur Richterethik in Deutschland
Wir Bürger wissen: Der Richter ist unabhängig und nur Recht und Gesetz sowie seinem Gewissen verpflichtet.
Verfassung und Gesetze garantieren die Unabhängigkeit des Richters als Schutz vor äußerer Einflussnahme.
Innere Unabhängigkeit jedoch kann nicht verordnet, sondern muss gelebt werden.
Wie sie zu gestalten ist, muss von jedem Richter und - trotz Einbindung in eine hierarchische Behördenstruktur - eigenverantwortlich beantwortet werden.
Hierbei helfen Gesetze und allgemeine gesellschaftliche Wertvorstellungen nur bedingt.
Dringend erforderlich ist der Amtsethos, der die Richter von bloßen Rechtstechnikern unterscheidet.
Sowohl das Erkennen dessen, was gut und richtig ist, als auch die Umsetzung der so gewonnenen Einsichten erfordert mitunter Mut und auch die Verpflichtung des Gewissens.
Ich prangere in diesem Schreiben an Sie bereits die gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung an, die in Deutschland ungebremst „praktiziert wird“ (was diese Doppelverbeitragung anbelangt).
(Der Deutsche Richterbund hat sich im Januar 2012 unter anderem auch mit der Frage des „Gewissens“ und der Ethik der Richter auseinandergesetzt.)
Von Rentnern, die von der Doppelverbeitragung betroffen sind und sich vor den Sozialgerichten dagegen „zur Wehr setzen“, erhalte ich immer wieder Rückmeldungen, dass die jeweiligen Richterinnen/Richter den klagenden Rentnern bestätigen, dass sie durchaus die Wut, Emotionen und die Erklärungen nachvollziehen und verstehen können, jedoch sie (die Richter) sich an die Gesetze halten müssen.
Spätestens jetzt aber erhebe ich schwere Vorwürfe:
Wo bleibt das Gewissen der Richter?
Wo bleibt die Gewissenhaftigkeit der Richter?
Wo bleibt der Mut der Richter?
Wo bleibt die Menschlichkeit der Richter?
Und vor allen Dingen: Wo bleib die Wahrhaftigkeit der Richter ???
Damit meine ich im Besonderen die Bundesrichter!
All diese Eigenschaften gehören aber zur verbürgten Richterethik!!!!!!!!!!!!!!!
Ich lege meine „Hand dafür ins Feuer“, dass diese Zwangsverbeitragung nie stattgefunden hätte, wenn diese Sache Beamte (Politiker, Richter, Staatsanwälte, Bundesrichter) betroffen hätte.
Und auch die Richter hätten mit Sicherheit darauf bestanden, nach „Gewissen“ zu urteilen.
Denn wo bleibt das Gewissen der Richter, wenn ein Gesetz „über Nacht“ ohne Vorwarnung gebrochen wird und Verträge bis zu 40 Jahren zurück „kippt“ und Rentner, die ja für ihr Rentendasein sparen, plötzlich und zig Jahre zurück enteignet ?????? So eine politische Machenschaft kann doch niemals von einem Richter mit Ethik verfolgt werden!
Ich bringe hier ein: Beschluss BVerfG: vom 17. Dezember 2013: 1 BvL 5/08: Der Bundestag darf Gesetze nicht rückwirkend erlassen.
Meine Frage:
Darf der Bundestag Gesetze rückwirkend erlassen, wenn es die Rentner betrifft??? Diese allgemeine Frage taucht immer wieder auf: „Warum hat oder konnte das BVerfG nicht mehr tun????“ Die Rechtsvertreter der Kläger VdK zu B 12 KR 25/05 R, SoVD zu B 12 KR 26/05 R, DGB zu B 12 KR 6/06 R haben die Rechts- und Grundrechtsverletzungen nicht gerügt.
Antwort:
Kein Gericht darf über die Antragstellung der Kläger hinausgehen. Dadurch war der Weg frei für die BSG-Richter, das BVerfG über die vorliegende Rechtslage rechtbeugend zu informieren, statt auf beitragsfrei zu entscheiden, an die das BVerfG nach 1 BvR 1243/88, Leitsatz 2 und Rn 20 gebunden war.
Im Ergebnis wurde eine vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung (von Betroffenen und Kennern der Materie auch Massenbetrug genannt) an Millionen von Rentnern mit einem sehr hohen Eigentumsverlust legalisiert.
Sehr geehrter Herr MdB Durz, ich frage Sie,
wer von Ihnen Politikern im Bundestag der CDU/CSU ist denn gewillt, gegen die rechtsbeugenden Antworten von Frau Widmann-Mauz, an gleich mehrere MdB‘s, vorzugehen?
Denn immer noch zu behaupten, nach den Beschlüssen des BVerfG zu 1 BvR 1243/88 und zu 1 BvR 1660/08, dass Kapitalzahlungen gleich Versorgungsbezüge sind, wie in der schriftlichen Ausarbeitung des BMG vom 27.01.2004 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, geht zu weit und bedeutet im juristischen Sinne die Duldung einer Straftat, zumal die Gewalten¬teilung nach Artikel 20 (3) zeitweise außer Kraft gesetzt wurde.
Die Beweise können meinem Antwortschreiben an das BVerfG vom 13.08.2014 mit 31 Beweis¬unterlagen entnommen werden. Bei diesen 31 Beweisunterlagen ist auch eine Berufungsschrift an das LSG NRW vom 01.07.2014 enthalten, die gleichzeitig vorab als Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Es soll verhindert werden, dass das BSG das BVerfG erneut „lahmlegen“ kann, wie bereits durch die Beschlüsse des BVerfG zu 1 BvR 1924/07 und zu 1 BvR 739/08 geschehen.
Der Schriftsatz vom 13.08.2014 an das BVerfG sowie die Anlagen dazu können folgendem Link entnommen werden; er lautet:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/98688537/1_Pinne/Anlagen%20von%20Fritzchen%20NEU/ACHTUNG%20NEU%20NEU%20Thalhofer%20BVerfG/Neu24.zip
Frau Widmann-Mauz hat die Antwort an Sie vom 03.09.2014 bereits vorgefertigt. Lediglich ergänzt wurde in der Anrede an Sie: „Sehr geehrter Herr Durz", und das Datum wurde terminmäßig ausgewiesen.
Hier spreche ich nicht von einer durchdachten, gründlichen, aufrichtigen Arbeit, die Frau Widmann-Mauz dem Bürger aber schuldet!!! Das 2-seitige Antwortschreiben von Frau Widmann-Mauz geht an meinem 16-seitigen Brief an das Bundesverfassungsgericht vollkommen vorbei.
Ich warte immer noch darauf, dass ein „Couragierter unter Ihnen“ Protest beim Bundesgesundheitsminister einlegt. BMG-Minister Bahr hat es am 17.09.2013 abgelehnt, durch eine aufsichtsrechtliche Anordnung mit Sofortvollzug, die Zwangsverbeitragung zu beenden.
Ohne Vertrauen funktioniert weder eine Gesellschaft noch eine Volkswirtschaft!!
Wir Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Politiker aufrichtig sind, Gesetze und Verträge respektieren, sich im Großen und Ganzen fair verhalten. Niemals können Gesetze und Verträge so formuliert sein, dass sie jeglichen denkbaren Missbrauch wirksam sanktionieren oder gar ausschließen könnten. Wer auf dem Parkett der Politik nachhaltig Erfolg haben will, muss Vertrauen in seine Politik und seine Dienstleistung schaffen und dieses Vertrauen zugleich immer wieder rechtfertigen.
Vertrauen muss erarbeitet werden, braucht Zeit, Anstand und Überzeugungskraft. Es ist mühsam erworben und schnell verspielt.
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Kopie des Schreibens an:
- GMG-Geschädigte DV-Versicherte (Streitgenossen nach § 73 Abs 2 Nr 2 SGG)
- Betriebsrentner e.V., Stagurastr. 2, 86911 Dießen am Ammersee
- Büro gegen Altersdiskriminierung, Hölderlinstraße 1, 50968 Köln
- Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. ADG, Starenweg 4, 82223 Eichenau
- Leiter bAV (Redaktion@lbav.de
Die Kopien des Schriftwechsels Thalhofer / Bundesverfassungsgericht / Durz / Widmann-Mauz
sende ich an den Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Postfach 1409, 67324 Speyer, xx Straße 2. Ich bitte dort um Unterstützung, dieses Desaster klären und korrigieren zu helfen.
Ich werde auch versuchen, ein vertrauliches Gespräch mit dem Deutschen Richterbund zu erhalten.
Letztendlich möchte ich anmerken, dass auch in der CSU heftige „Unmutsäußerungen“ über diese Sache hochgekommen sind.
Ich bitte Sie, die CSU-Politik wieder in das Licht zu rücken, in das sie gehört, wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Ihre
Angelika Thalhofer
Anlagen (jeweils Kopien)
Schreiben Widmann-Mauz an Preuß vom 13.03.2009
Schreiben Daniel Bahr an Preuß vom 05.05.2009
Schreiben Dobrindt an Preuß vom 16.06.2009
Schreiben Nahles an Preuß vom 16.03.2009
Schreiben Bender an Preuß vom 26.03.2009
Die Unterzeichnerin dieses Schreibens Angelika Thalhofer hat mindestens 50 Politiker angeschrieben und jeweils (der Einfachheit halber) vorformulierte Antwortschreiben von Politikern erhalten, die an den Fragen und Vorwürfen grundsätzlich vorbei gingen.
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