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Direktversicherung: Monatliche Zahlungen an AOK

Höxter, 2012 Foto: H.S.

06.11.2014 - von P.H.

Ich habe eine Direktversicherung (lange vor 2004) über meinen Arbeitgeber abgeschlossen; alle beiträge wurden vollständig aus meinem urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld bezahlt.

Nun habe ich vor 2 Jahren eine Kapitalauszahlung daraus bekommen und muss mtl. Leistungen an die AOK erbringen.

Mein Widerspruch (damals nach Erhalt des ersten beitragsbescheids eingelegt) wurde heute abgelehnt. Klagefrist besteht.

Wie üblich, lautete der Vertrag auf den Arbeitgeber, alle Beiträge wie erwähnt wurden ausschließlich von mir entrichtet.

Meines Erachtens ist die Rückwirkung des Gesetzes aus dem Jahr 2004 fehlerhaft und ggf. auch verfassungswidrig.

Link: Direktversicherung: Lauterbach antwortet nicht
Quelle: Mail an die Redaktion