Österreich - 19.11.2004
Ab Januar 05 gibt es in Österreich keine Trennung mehr zwischen Beamten- und Angestelltenversorgung, sondern ein einheitliches Rentensystem. Davon erfasst sind fast alle Österreicher bis zum Alter von 50 Jahren. Und die machen im Alpenland 2/3 der Gesamtbevölkerung aus. Der Beitragssatz wird dann für Beamte wie Angestellte 22,8 Prozent betragen. Der Ertrag soll nach 45 Beitragsjahren ab 65 ausgezahlt werden und vier Fünftel des Lebenseinkommens betragen.
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