New Orleans, 1976 Foto: H.S.
03.12.2014 - von H.S.
Der Prüfer nimmt die Abschlußprüfung der Auszubildenden vor der Industrie- und Handelskammer ab, am Ende der Lehrzeit (er ist dann kein Auszubildender [Lehrling] mehr), so er die Prüfung besteht. Er geht dann als Angestellter in den Beruf oder die Selbständigkeit.
Der Prüfungsausschuß, in dem Herr S. tätig war, besteht aus mindestens drei Prüfern: Arbeitgebervertreter, Berufsschullehrer, Arbeitnehmervertreter. Wie Herr S. Als solcher hat er über 10 Jahre im Prüfungsausschuß Fliesen-Baustoffe Großhandel der IHK Essen ehrenamtlich und gerne gearbeitet.
Zum ungewollten Abschied bekam er von der IHK Essen einen Gutschein für ein Buch in die Hand gedrückt.
Laut Schreiben der IHK DARF Her S. ICH NICHT MEHR als Prüfer tätig sein. "Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass aus Altersgründen eine Fortsetzung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer leider nicht mehr möglich ist", schreibt die Industrie- und Handelskammer für Essen an Herrn S. Eine Begründung gibt es nicht. Kein Paragraf wird genannt, keine amtliche Vorschrift. Die IHK Essen verfügt. Punkt.
Dabei gibt es durchaus Prüfer, die älter sind, und sogar in der IHK-Zeitschrift MEO vorgestellt werden.
Die Berufung als Prüfer gilt für 5 Jahre. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung (man muß u.a. Sachkunde und Berufserfahrung haben). Im Zuge der Arbeit bis 67 muß diese Altersgrenze in der ehrenamtlichen Arbeit überdacht und abgeschafft werden. So empfehlen es auch die Gewerkschaften.
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