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Krankenkassen können nun Beiträge erhöhen, wie sie wollen

24.01.2015 - von G.S.+H.S.

Zum Januar 2015 hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6% gesenkt. Also um 0,9 Prozent. Dank bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit wurde dies in den Medien positiv bewertet.

Das die Krankenkassen nun sogar die freie Entscheidung über das Erheben von Zusatzbeiträgen haben, erfolge, so wurde gesagt, im Interesse des Wettbewerbs.

Die Optik stimmte also, allerdings wurde der Beitragssatz für Arbeitgeber mit 7,3 Prozent festgeschrieben. Er wurde also von seiner Koppelung an den Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sozusagen in die Selbstständigkeit entlassen.

Alle künftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention etc. sowie Werbung und Verwaltung, Pensionslasten, Fuhrpark usw. werden in Zukunft alleine vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert.

Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und sämtliche andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden dadurch locker Jahr für Jahr höhere Preise durchsetzen können.

Die Politik hält sich raus. Es lebe das si gern und hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. (Das keines ist)

Nur die Mitglieder, die für die höheren Beiträge aufkommen müssen, die werden nicht gefragt.


Die schwarz-rote Regierung und die allermeisten Bundestagsabgeordenten haben gestattet, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen am Ende jedes Jahres beschliessen dürfen, ob und wenn ja wie hoch der Zusatzbeitrag sein soll, den die gesetzlich Versicherten bezahlen müssen. Weil ja alles immer teurer wird, muss das leider sein.

Es ist keine Überraschung: Im ersten Jahr ist man ruhig. Also verkaufen die großen "Alles bleibt stabil, 2015".

Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmung unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. (O.K. einige winzige Betriebskrankenkassen habben den bisher erhobenen Beitrag etwas reduziert.
Aber das war 2015. 2016 kommt bald.


Es kann doch nicht sein, dass die Politik so etwas beschließt! Die Krankenkassen können fortan alles alleine entscheiden. Die Bundesregierung hat damit nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind.

Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Und falls der geneigte Leser, oder die geneigte Leserin nun meint, die Gewerkschaften würden Arbeitnehmer und Rentner unterstützen, dann sollten Sie wissen: Diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen.

So schließt sich der Kreis.

Quelle: Mail an die Redaktion

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