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Betreuungsverfahren: Neue Webseite

02.03.2015 - von G.M.

Laut Medien soll jede dritte Entmündigung in Deutschland zu Unrecht geschehen. Ich bin 2009 über einen Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen. Die Akte wird mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Zum Polizeibericht hatte ich bisher kein Recht auf Zeugen meinerseits und damals, 2009, auch kein rechtliches Gehör.
Daher sind meine beiden Homepages
Link und Linkentstanden.

Quelle: Mail an die Redaktion

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