20.03.2015
Nun ist die "Mütterrente seit 1.7.2014 da und ich möchte Ihnen meine Erfahrung mitteilen: "Die Mütterrente wurde nicht vorrangig für die Mütter, sondern hautsächlich zur Sanierung der Kommunen eingeführt!" Wie habe ich das festgestellt? Meine Schwester, inzwischen fast 89 Jahre alt, musste, nach dem Tod ihres Mannes vor 5 Jahren, Stütze beantragen nach SGB XII - viertes Kapitel
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Da sie das alles nicht so verstanden hat und sich auch geschämt hat sowas zu beantragen, habe ich das dann für sie erledigt.
Bei der Antragstellung wird verlangt, alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos vorzulegen, oder Kopien davon anzufertigen. Bei den armen Menschen wird besonders scharf kontrolliert, damit man bei den Reichen etwas großzügiger sein kann , aber das ist ja hinreichend bekannt.
Die Grundsicherung wurde also genehmigt und damit verbunden ist auch die Befreiung von den Rundfunkgebührenpflicht.
Nachdem dann das Gesetz Mitte des vergangenen Jahres in Kraft trat, hat sich sofort das Sozialamt gemeldet und aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Gleichzeitig hat das Sozialamt beim Rententräger, der Knappschaft Bahn See, die Sicherung der Nachzahlung beantragt.
Da meine Schwester zwei Kinder hat, die vor 1992 geboren und erzogen wurden, hatte sie jetzt Anspruch auf 4 Jahre Rentenanspruchszeiten. Da sie jedoch noch aus einer Zeit kommt, wo der Mann die Familie noch alleine ernähren konnte, hatte sie nie selbst eine Tätigkeit ausgeübt und somit durch das "Mütterrentengesetz" noch keinen Rentenanspruch erreicht.
Um das zu erreichen, hat die Knappschaft darauf hingewiesen, eine Nachzahlung von mindestens 1020,60 EUR vorzunehmen. Diesen Betrag hatte sie natürlich nicht und das Sozialamt legte sofort diesen Betrag vor (üblicherweise gibt es es bei der Behörde nur etwas, wenn man umfangreiche Anträge stellt, aber hier ging das ratz - fatz ohne Antrag).
Die "Mütterrente" wurde inzwischen genehmigt und wird erstmals Ende März 2015 ausgezahlt. Die Rentennachzahlung von Juli 2014 bis Ende Febr. 2015 (8 Monate) wurde nicht ausgezahlt, sie ging direkt an das Sozialamt.
Vor einer Woche musste ich wieder einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dieser wird jetzt mit Sicherheit abgelehnt werden, weil durch die "Mütterrente" der Grundsicherungsbetrag um ca. 40 EUR überschritten wird.
Nach meinen Berechnungen wird sie noch 4 Monate auf Grundsicherung leben müssen, weil die Restsumme von 154 EUR noch an das Sozialamt zurückzuzahlen ist.
Inzwischen konnte ich mich auch wieder an einen Artikel in der Saarbrücker Zeitung von etwa Oktober/November 2014 erinnern, in welchem gesagt wird, dass etwa 84 % aller saarländischen Frauen über 70 Jahre auf Grundsicherung angewiesen sein sollen.
Schnell wurde mir klar, dieses "Mütter-Gesetz" ist nicht für die Mütter geschaffen worden, sondern wird zur Entlastung der Sozialämter missbraucht.
Wenn meine Schwester, voraussichtlich ab Juli 2015 aus der Grundsicherung fällt, muss sie wieder Rundfunkgebühren zahlen.
Somit hat das "Müttergesetz" auch gutes für ARD und ZDF bewirkt. Wer hätte das gedacht??? Und das schöne dabei ist, jetzt zahlt alles die Rentenkasse!!!!
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