01.04.2015 - von M.W.
Die Altersdiskriminierung geht im Stillen weiter, da ein paar Euro, dort ein neues Gesetz. Warum wird z.B. von der Rentenversicherung (= Selbstbedienungsladen für die Krankenkassen) den freiwillig - gesetzlich versicherten Rentnern der um 0,9% höhere Krankenkassenbeitrag von 2014 auch für die Monate 2015-01 und 2015-02 berechnet??? und erst ab März 2015 der niedrigere Krankenkassenbeitrag von 2015?
Siehe Deutsche Rentenversicherung Link
Ich habe deshalb an den VDK geschrieben. Seine Antwort:
Sehr geehrte Frau W.,
mit Ihrer Email vom 23.02.2015 sprechen Sie die Berücksichtigung des geänderten Beitragssatzes zur Krankenversicherung gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern erst zum 01.03.2015 an. Hierzu ist Folgendes anzumerken.
Zum 01.01.2015 wurde der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt.Die Krankenkassen können aber einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen.
Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern wirkt sich diese Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch erst zum 01.03.2015 aus.
Hintergrund ist: Die technische Umsetzung erfolgt durch die
Rentenversicherungsträger. Das erfordert eine bestimmte Vorlaufzeit, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichergestellt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Link
Wir hoffen, mit diesen Informationen Ihre Frage zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
xx
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
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