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Direktversicherung: FAKT IST ...

20.04.2015 - von Ralf Krüdewagen

Fakt ist, dass die Direktversicherung (DV)schon immer - zumindest schon 1999, als ich meine DV abgeschlossen habe - ein Durchführungsweg der "betrieblichen Altersvorsorge" war. Und zwar ein besonderer, wie wir alle wissen. Ich jedenfalls wusste 1999, dass meine DV im Rahmen der "betrieblichen Altersvorsorge" abgeschlossen wurde. Denn uns sollte allen klar sein, dass diese Form der Altersvorsorge deshalb "betrieblich" genannt wird, weil sie staatlich gefördert wurde und die Einzahlungen im Rahmen und Namen des Betriebes abgeführt wurden, und sei es nur, weil die Einzahlungen gar nicht oder später mit 20% pauschal versteuert wurden.

Sobald der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftrat, war und ist es "betrieblich". Es spielt keine Rolle, ob der "Betrieb" überhaupt einen Cent beigesteuert hat.

Dass dem faktisch und gesetzlich so war und immer noch ist, sollten wir akzeptieren. Daran ist nicht zu rütteln, auch wenn bei der DV das Wort "betrieblich" eine Farce ist. Und meines Erachtens die "betrieblichen Altersvorsorge" auch außerhalb der DV komplett renoviert, ja sogar abgeschafft gehört.

Klar ist uns allen sicherlich mittlerweile, dass die DV keine Leistungszusage durch den Arbeitgeber umfasst. Und natürlich gab und gibt es bei der Direktversicherung in aller Regel keine Rentenzahlung, sondern eine einmalige Kapitalleistung. Das macht die DV so besonders.

Klar ist auch, dass - selbst wenn der Begriff "betriebliche
Altersvorsorge" akzeptiert ist - wir keine Betriebsrente bekommen. Leider werden diese Begriffe oft synonym genutzt.

Übrigens gibt es auch bei den anderen Durchführungswegen wie
Pensionsfonds die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Auch dort müssen Betroffene nachträglich die vollen Sozialversicherungs-Beiträge zahlen, bis 2005 waren es nur die halben. Auch diese Betroffenen wurden betrogen.

Fakt ist auch, dass vor 2005 die Beiträge in die DV dann
sozialabgabenfrei
waren, wenn sie aus Sonderzahlungen wie z.B.
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld getätigt wurden. Bei meiner Frau war es z.B. so, dass sie Urlaubsgeld abgezweigt hat, um die Sozialabgaben zu sparen. Auch das war damals bekannt und spätestens der Arbeitnehmer hätte aufklären müssen. Denn wer tatsächlich sein normales Gehalt umgewandelt hat und dabei Sozialabgaben abgeführt hat, der lag unter der Beitragsbemessungsgrenze und hat auch nicht so viel verdient, als dass er bei 20% Pauschalsteuer viele Steuern gespart hätte.

Mit anderen Worten: Für den hat sich die DV schon damals, vor 2005, eigentlich nicht gelohnt. Ja, für den kam das Gesundheitsmodernisierungsgesetz dann sogar noch härter, das ist
mir klar. Wer ein "normales" Gehalt umgewandelt hat, musste in der Einzahlphase Sozialabgaben zahlen. Mir ist klar, dass es diejenigen am härtesten trifft.

Viele, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben (wie ich), haben ebenfalls keine Sozialabgaben gezahlt. Nun, aber was macht es finanziell für einen Unterschied? Nach kurzer Überschlagsrechnung kann man sagen, dass von beispielhaft 10.000 € Sozialabgaben mehr als 80% durch die nachgelagerte Verbeitragung bekommt, da man a) den vollen Beitragssatz zahlt und b) auch für die Zinsen und Zinsenzinsen. Bei Verträgen, die 20-30 Jahre laufen, gehe ich davon aus, dass sich die Einzahlungen verdoppelt haben.

Mit anderen Worten: Die Sozialabgaben in der Einzahlungsphase
machen keinen sehr großen finanziellen Unterschied beim GMG-Betrug.

Von daher halte ich es für keine gute Strategie, nun
Direktversicherungen danach zu beurteilen, ob man bereits in der
Einzahlphase SV-Beiträge zahlen musste. Es sind die gleichen Verträge wie bei meiner Frau oder mir, abgeschlossen vor 2005. Es sind die gleichen Direktversicherungen gemäß Gesetz. Es gab nur leider Unterschiede bei den Einzahlungsmodalitäten, ja sogar auch steuerlich (keine Steuer, 15%, 20%, ...). Alleine schon die vielen Änderungen seit den 1990er Jahren, aber auch die vielen Varianten bei den Einzahlung kann man gar nicht differenzieren.

Vor allem gibt es ja auch genügend Mischformen. Wenn man den Arbeitnehmer wechselte, hat der vielleicht ein paar DM/EUR dabei getan oder man hat einige Zeit vielleicht doch Sonderzahlungen umgewandelt. Wer soll das bis heute nachvollziehen und nachhalten können? Von daher verstehe ich den Gesetzgeber, hier nicht auch noch Unterscheidungen getroffen zu haben.

Die große Ungerechtigkeit und Sauerei ist und bleibt, dass man 2005 einfach alle Altverträge "einkassiert" hat. Man hätte sich viel Ärger erspart, wenn man wie sonst üblich eine Übergangsphase vorgesehen hätte. Von daher ist m.E. der einzig gangbare Weg, das GMG für DV-Altverträge aufzuheben.

Ralf Krüdewagen
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Link: Direktversicherung: Beitrag plusminus ARD
Quelle: Mail an die Redaktion