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Hinterbliebenenrente: Nur noch Relativanspruch

Whittier, 2012 Foto: H.S.

23.06.2015 - von H.J.

Seit 10 Jahren beziehe ich Altersrente sowie seit 24 Jahren eine Hinterbliebenenrente, leider. Ich bin geboren 1941, nun also im 74. Lebensjahr. In den letzten Jahren wurde für mich zunehmend zum Problem: Mit jeder Rentenerhöhung wurde die Hinterbliebenenrente geschmälert, zuletzt seit 2014 besonders deutlich.

Steigt z.B. meine Altersrente 2015 um Netto 33.39 € sinkt gleichzeitig die Witwerrente um Netto 3,72 €, obwohl ja beide Renten teils um 2,5% anstiegen!

Besonders drastisch zeigte sich dieser Sachverhalt auch im Jahre 2014: Die reguläre Witwerrente wurde von 703 € nach Zurechnung von Kindererziehungzeiten für 3 Kinder, nach Anrechnung von Einkommen (Rente) auf 460 € heruntergerechnet. Da gleichzeitig der Beitrag in die KV und PV anstieg, wurden nur 412,94 € ausbezahlt, also fand beinahe eine Halbierung dieser Rente statt, um die Größenordnung des Problems kenntlich zu machen!

In diesem Jahr war der Verlauf noch deutlicher: Gesamt-Witwerrente 769 €, Zahlbetrag nach Abzügen 409 €.-
Dazu kommt: ich kann durch reguläre geringfügige Arbeit in meinem Beruf (Lehrer) noch einen Zuverdienst von 161,70 monatlich erzielen, der natürlich beim anzurechnenden Einkommen wieder auftaucht (Zahlbetrag vorher 455,56 €), nun also 409 €. Ich bestrafe mich durch Arbeit also selbst, obwohl niemand diese Arbeit leisten will, ich also zu niemand in Konkurrenz stehe, hier also mit ca 50,- €!

So ergeben sich für mich Fragen: Entweder es besteht ein Anspruch auf die Hinterblieben-Rente ohne Wenn und Aber. Es wird dann dafür Gründe gegeben haben. Diese Mischform mit Einkommensanrechnung aber relativiert diesen Rechtsanspruch auf diese Rente erheblich, ja höhlt ihn förmlich aus zu einem nur Relativanspruch! Und dann eben ist es kein ordentlicher Anspruch mehr!

In der steuerlichen Veranlagung kam es deshalb durch die „kalte Progression“ zu einer Steuersteigerung auf ca. 300%, von 100,- € auf 300,- €, die auch tatsächlich eingezogen wurden. So komme ich und wohl auch andere Rentner im Ruhestand nie mehr auf einen grünen Zweig!

Des Weiteren: Mein Arbeitgeber führt vom geringen Nebenverdienst noch monatlich den SV-AG-Anteil an eine Bundesknappschaftskasse ab, obwohl ich in der AOK versichert bin. Die Knappschaftskasse aber leistet für mich nichts für diesen Beitrag! Nichts im Krankheitsfall, nichts im Reha-Fall, nichts bei Unfall, nichts! Warum muss also dort eingezahlt werden? Der Anteil stände doch der AOK in Sachsen zu?

Alles in Allem: Würde ich auf Zusatzverdienst und Witwerrente verzichten, Deutschland wäre um ein Problem ärmer und ich müsste keine Steuererklärung mehr machen, die RV Bund müsste nicht jährlich neu berechnen und das SGB hätte eine Gerechtigkeitslücke weniger und Kindererziehungszeiten wären wieder als solche errechenbar und erkennbar. Denn ich habe voll mitgewirkt bei der Aufziehung unserer Kinder, materiell und ideell und ich war auch der biologische Vater!

Sollten sie sich in der Lage befinden, meinem angekratzten Gerechtigkeits- und Rechtsempfinden wieder auf die Beine zu helfen dann bitte ich darum.

Mit dem Versichern meiner Hochachtung für ihre Arbeit und in Erwartung einer zufriedenstellenden Bearbeitung dieser Petition verbleibt
H. Jeromin aus K. in Sachsen.

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Diesen Brief schickte Herr Jeromin am 18.6.2015 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.

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Am 28.09.15 schrieb er erneut an den Petitionsausschuss:

Sehr geehrte Frau Oberamtsrätin Bähr,
mit Dank erhielt ich die Ergebnisse ihrer Bemühungen um meine Petition (Pet. 3-18-41-8256-022509). Die von ihnen bemühten Fachantworten liegen alle im Erwartungsbereich, wenngleich sie für einen „Normalsterblichen“ schwer zu fassen sind!

Letztlich fällt es mir schwer, zu akzeptieren, dass der Zuschlag in 2014 für die Kindererziehungszeiten (Mütterrente) in meine Witwerrente ebenfalls in die Gesamtberechnung eingeht, denn dieser Zuschlag erfolgte ja nicht verdienstabhängig oder nach Einzahldauer und relativiert sich demzufolge bei der geübten Anrechnungspraxis erheblich. Er sollte unabhängig von anderen zu berechnenden Einkünften behandelt werden! Bei drei erzogenen Kindern macht das auch im östlichen Deutschland Gewicht!

Ich möchte ihre Antworten den ehrenamtlichen Rentenberatern meiner Gewerkschaft (GEW) zugänglich machen, sie können aus den Fachantworten für ihre Beratertätigkeit Nutzen ziehen.-
Mit Dank und freundlichem Gruß
Hartmut Jeromin

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Viel Papier wurde beschrieben, es verlief scheinbar alles rechtens, aber "Recht" ist ja nichts Konstantes ... es ist schwer
erträglich, was Parteien und Regierung mit uns so machen um Geld zu "schöpfen". H.J.

Link: Abschläge bei Hinterbliebenenrenten rechtmäßig
Quelle: Mail an die Redaktion

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