Ulm, 2015 Foto: H.S.
26.08.2015 - von Lang, Prax und Kutschka
In der Sache Versorgungsausgleich erhielt auch die Bundestagsabgeordnete der CSU, Gerda Hasselfeldt, einen Brief von drei Geschädigten. Ihre Antwort vom 20. Juli wollten die drei nicht unkommentiert lassen weshalb sie sich am 12.8.30215 erneut an Frau Hassselfeldt gewandt haben.
Ihr oben genanntes Schreiben haben wir erhalten. Unser Brief mit fundierten Verbesserungsvorschlägen ging vorwiegend an Abgeordnete mit juristischer Profession. Kontakt mit uns aufgenommen haben diesbezüglich das Büro Dr. Friedrich telefonisch und MdB Dr. Stephan Mayer brieflich. Ihr Schreiben sehen wir als Antwort Ihrer Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
Über den Inhalt Ihrer kurz gefassten Ausführungen sind wir enttäuscht. Schon Ihr Hinweis auf die Tatsache, dass der Versorgungsausgleich bereits seit Jahrzehnten immer wieder Gegenstand von Kritik in der Öffentlichkeit, aber auch in der juristischen Wissenschaft ist, bestätigt die Unausgewogenheit und solidarische Schieflage der praktizierten gesetzlichen Regelung nachdrücklich.
Keinem der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundessozialgerichtes bzw. diverser Landessozialgerichte oder Oberlandesgerichte ist zu entnehmen, dass im Besonderen die sogenannte Härtefallregelung, die ja nur Härten schafft, gesetzlich so wie geschehen festzulegen sei. Dass das Verschieben der Jahresgrenze von 24 auf 36 Monate für Sie ein Argument für die Verfassungsmäßigkeit der Regelung als solche ist, das können wir logisch nicht nachvollziehen. Wie soll etwas Schlechtes durch geringfügige Änderung zum weniger Schlechten verfassungsmäßig unbedenklicher werden? In keinem der Urteile kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber nicht eine bessere, gerechtere und dem Solidarprinzip entsprechende Lösung verabschieden könnte, wenn er denn wollte.
Hier stellt sich die Frage nach dem Wollen zu Gunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. „Das Prinzip des Systems des Versorgungsausgleichs sollte auch in Zukunft im Wesentlichen kostenneutral sein“, führen Sie aus.
Aus dieser Aussage folgern wir, dass allein aus Gründen der Kostenneutralität Ausgleichspflichtige bei Vorversterben des Ausgleichsberechtigten zu lebenslangen Zahlungen verpflichtet werden müssen. Den Beweis für diese Behauptung sind Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages bisher trotz vieler Versuche zur Klärung schuldig geblieben. Unsere Schlussfolgerung: Sie wollen das nicht, da ehrliche statistische Angaben und Zahlen der Rentenversicherung uns Recht geben würden.
Wir haben Ihr Schreiben auch mit Juristen besprochen. Ergebnis: Ein Lächeln und Schmunzeln und der konkrete Hinweis, dass der Rentenversicherung und auch dem Bundestag sehr wohl fundierte Zahlen zur Verfügung stehen. Man will sie trotz prall gefüllter Rentenkassen nicht preisgeben, da sie dem Gesetzgeber mit Blick auf die Neufassung des Versorgungsausgleichgesetzes vom September 2009 nicht zur Ehre gereichen würden. Streichung des Rentenprivilegs und Pseudohärtefallregelung sind „staatlich legalisiertem Diebstahl“ gleichzusetzen, sagen einige der von uns konsultierten Juristen.
In unserem Schreiben vom 22.05.2015 haben wir ausführlich dargelegt, wie eine für den Staat und die Betroffenen tragbare Solidarlösung gesetzlich festgelegt werden könnte, dies vor allem auch unter Berücksichtigung der Kostenneutralität. Darauf gehen Sie in keiner Weise ein. Interessieren Sie wohlüberlegte (auch mit Juristen besprochene) und praktikable Lösungsvorschläge überhaupt nicht?
Machen Sie sich die Mühe und informieren Sie sich über die Auswirkungen Ihres Gesetzes durch einen Blick auf die Internetseite des „Büros gegen Altersdiskriminierung“. Dort veröffentlichte Einzelschicksale müssten Ihnen zu denken geben. Die zunehmende Politikverdrossenheit lässt grüßen
Wir sind von der Berechtigung unseres Anliegens und der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung überzeugt und werden vor allem auch im Sinne aller Mitbetroffenen weiterhin um unser Recht kämpfen.
Unser Schreiben von heute senden wir nicht an Ihre Kolleginnen und Kollegen mit juristischer Profession, da wir davon ausgehen, dass unsere Vorschläge dort noch vorliegen und dass Sie wieder als Antwortgeberin fungieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
S. Lang gez. R. Prax gez. Utz Kutschka
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