Köln, 2015 Foto: H.S.
26.06.2015 - von Marion Boeker
Obwohl die 2.000 Mitglieder des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen längst auf eine Aufhebung der Diskriminierung gegen sie gehofft hatten, müssen sie weiter Druck machen, denn bisher ist nichts passiert.
Nun trifft sich im Juli 2015 der Ausschuss des Menschenrechtsabkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Genf und wird sich mit dem bereits 2011 eingereichten Ersuchen um ein Untersuchungsverfahren befassen. Das Verfahren sieht vor, dass sich nun die beiden Parteien, die UN und die deutsche Regierung, darüber auseinandersetzen.
Die ca. 300.000 betroffenen Frauen erwarten zu Ende des Jahres, spätestens 2016, eine Entscheidung, die für die Regierung verbindlich ist. Die meisten Betroffenen leben zu Unrecht unterhalb der Armutsgrenze. Sie können auf 40 Berufsjahre sowie die Erziehung vieler Kinder zurückblicken und dennoch hat man sie durch den Einheitsvertrag und das Rentenüberleitungsgesetz schwerwiegend aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft benachteiligt und entwürdigt.
Dies ist nach dem UN-Frauenrechtsabkommen und dem Grundgesetz verboten. Immer mehr der in der DDR geschiedenen Frauen zählen zu den Hochbetagten. Das Warten auf Gerechtigkeit nach 25 Jahren der Diskriminierung sowie ungezählten rechtlichen und politischen Interventionen fällt ihnen schwer. Ihre Hoffnungen setzten sie nun auf die UN und die Einsicht der
Bundesregierung.
Betroffene Frauen können sich für den Fall der Änderung der Rechtslage registrieren beim Büroservice in Erfurt: Telefon-Nummer 0361 – 6602 0241. Sie erhalten einen Fragebogen wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
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