19.01.2005 - von Geschäftsstelle der Senioren-Union der CDU
Die Senioren-Union der CDU Deutschlands hat den der rot-grünen Regierungskoalition eingebrachten Entwurf für ein so genanntes „Antidiskriminierungsgesetz“ scharf kritisiert.
„Dieses Gesetz hilft dem älteren Teil unserer Bevölkerung überhaupt nicht, während es bei anderen Gruppen – etwa den Vermietern – in geradezu unerträglicher Weise in die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit eingreift“, erklärte der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, heute in Berlin.
Im Falle der Senioren hingegen reihe der Gesetzentwurf eine „Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe aneinander, deren praktische Anwendung große Schwierigkeiten bereiten wird.“
So solle eine Ungleichbehandlung wegen des Alters zum Beispiel zulässig sein, wenn „sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.“ Und die Mittel zur Erreichung dieses Zieles müssten „angemessen und erforderlich“ sein.
Prof. Wulff: „Wie sollen sich denn Betroffene auf diese unscharfen und auslegungsbedürftigen Kriterien überhaupt einstellen? Was ist denn angemessen? Was ist ein legitimes Ziel?“
Notwendig, so Wulff, seien „klare und unzweideutige Regelungen“, die es verböten, dass etwa „ein 55-jähriger nur seines Alters wegen als erster vor die Tür gesetzt“ werden könne – Regeln, wie es sie zum Beispiel in den USA und Großbritannien und auch in den skandinavischen Staaten längst gebe.
Die Senioren-Union sehe sich „durch diesen völlig unzureichenden Gesetzentwurf“ in ihrer Auffassung bestätigt, durch ein verfassungsrechtliches Gutachten die Grundlagen für eine eventuelle Verfassungsklage wegen der zunehmenden Altersdiskriminierung in Deutschland zu schaffen.
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