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Direktversicherung: Thalhofer/LAG München/BAG

Köln, 2014 Foto: A.P.

22.02.2016 - von A. Thalhofer

Vor dem Landesarbeitsgericht in München fand am 12.11.15 der Berufungstermin in Sachen Direktversicherung von Frau Thalhofer gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Beck Verlag, wegen Schadenersatz aus betrieblicher Altersversorgung statt. Frau Thalhofer führte eine Klage aus "abgetretenem Recht". Deshalb war die Klägerin Martina H. Abgetretenes Recht bedeutet, dass Thalhofer nicht mehr Klägerin ist und alle Missstände belegen muss, sondern dass sie als Zeugin bzw. Zedentin bei Gericht aussagen kann, wenn sie rechtliches Gehör von Seiten des Gerichts erhält. Bis dato hatte Frau Thalhofer kein rechtliches Gehör erhalten, obwohl sie mindestens 20 x von ihrem Rechtsanwalt als Zeugin/Zedentin benannt worden war.
Da sie als Zeugin/Zedentin bis zum 7.11.2015 keine Ladung vom Gericht erhalten hatte, war sie nicht nach München zur Gerichtsverhandlung gefahren. Denn keine Ladung als Zeugin erhalten zu haben bedeutete, dass ihr auch die 2. Instanz kein rechtliches Gehör gewähren würde, obwohl nur sie in dieser Sache zur Wahrheitsfindung hätte beitragen können!
Zum Abschluß der Versicherung war es gekommen, weil der Abteilungsleiter für betriebliche Altersvorsorge einer Versicherung in den Räumen des Arbeitgebers von Frau Thalhofer Informationsveranstaltungen, Beratungen in Einzelgesprächen geführt hatte und auch die Verträge (der Versicherungsvertreter stand bei der Unterzeichnung daneben) dort unterzeichnen liess. Deshalb sieht ihn die Kanzlei Fiala, die Frau Thalhofer bzw. Frau H. vertritt, als "Erfüllungsgehilfen" an und deshalb richtete sich die Klage gegen den Arbeitgeber.

13.11.2015: Ich unterliege der richterlichen Willkür
Einen Tag nach dem Prozeß, am 13.11.2015 äußerte sich Frau Thalhöfer wie folgt: "Mit meinem Rechtsanwalt habe ich heute über den gestrigen Prozess gesprochen. Er sagte mir, dass die Richterin forderte, dass ich die Berufung zurückziehen soll, weil sie zu keiner anderen Meinung kommt als das Vorgericht. Mein Anwalt erklärte, dass er nicht befugt sei, die Berufung zurückzunehmen und forderte ein Urteil.
Schon jetzt ist absehbar, dass ich der richterlichen Willkür unterliegen werde. Ich habe auch kein rechtliches Gehör erhalten.
Ich fühle mich so ohnmächtig den Gerichten gegenüber. Mein RA hat alles, was die Gesetze hergeben, dargelegt. Mehr konnte er nicht tun. Heute geht es mir deshalb richtig schlecht, weil Gesetze nur für "das Fußvolk" gelten, nicht für Unternehmen wie den juristischen Fachverlag Beck.
Wenn ich das Urteil erhalte, muss ich mir überlegen, ob ich tatsächlich Klage erhebe beim Bundesarbeitsgericht. Denn die Präsidentin ist Mehrfachautorin beim Beck-Verlag und erhält vom Verlag auch Autorenhonorare.
Beim Arbeitsgericht München und beim Landesarbeitsgericht München hat man nicht einmal die Schriftsätze gelesen. Beide Male habe ich kein rechtliches Gehör erhalten. Die Richterin war auch nicht bereit, über die Sache zu sprechen."

14.11.2015: Ich werde Klage vor dem Bundesarbeitsgericht erheben
Am zweiten Tag nach dem Prozeß äußerte sich Frau Thalhofer so: "Heute habe ich mich schon etwas erholt von dem Tiefschlag und der
Willkür der Richterinnen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht). Wenn das Urteil vorliegt, werde ich mich mit dem RA-Team eingehend beraten. Ich bin heute zu dem Entschluss gekommen, dass ich dann Klage erhebe vor dem Bundesarbeitsgericht. Und sollte ich auch da kein "rechtliches Gehör" erhalten, werde ich Klage erheben vor dem Bundesverfassungsgericht.
Diese stattgefundene Willkür beider Gerichte ist ja nicht mehr zu ertragen. Die Richterin beim Landesarbeitsgericht hat sich in der Verhandlung überhaupt nicht mit der vorgetragenen Sache befasst, sondern nur gesagt, dass die Klage zurückgenommen werden soll, weil sie zu keinem anderen Ergebnis kommt als das Vorgericht.
In Deutschland soll es eine Demokratie geben, aber die Gerichte und die Richter lassen Demokratie überhaupt nicht zu. Jeder, der heute vor Gericht steht, muss Angst haben vor dem Richter - und das wollen sie auch!!!!
Ich habe immer Gesetze respektiert, mich daran gehalten und dies bleibt weiterhin so. Dass aber Richter Gesetze "umgehen" und einen korrekt vorgetragenen Sachverhalt, der unter anderem durch Bescheide (Finanzamt, Krankenkasse, Rente) belegt ist, ist ungeheuerlich! Müssen sich Richter heutzutage nicht mehr an Gesetze halten? Gelten Gesetze und Urteile heute nicht mehr für Richter? Dürfen Richter nach eigenem Gutdünken und Ermessen urteilen? Für wen sind denn die Gesetze gemacht?
Wenn meine Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht ist, wird
mein Verein eine Mahnwache stellen mit der Forderung:
"Gerechtigkeit für Angelika Thalhofer" und ich werde ein
Fernsehteam bitten, diese Mahnwache zu begleiten.
Gleichzeitig wird mein Verein zu Wort kommen."

22.2.2016: Der dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts tagt
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2015 - 3 Sa 517/15 - wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

ERINNERUNGEN WERDEN WACH
Auch wenn ich der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigter Direktversicherte den Rücken gekehrt habe (wegen Aussichtslosigkeit mit dieser “DEMOKRATENBANDE”), werden beim Studium des Vorgangs von Frau Thalhofer alte Erinnerungen wach.
Auch ich fuhr vor 7 Jahren zum Landesarbeitsgericht in München und hatte mich tief in die Problematik vergraben. Ich dachte, die können ja das, was ich in meiner Klage dargelegt habe, nicht ignorieren. Erst nachdem ich dort ankam und das Programm für den Nachmittag gelesen hatte, wurde ich stutzig. Mein Fall sollte exakt nach 15 Minuten zu ende sein! Ich dachte noch an Druckfehler. Aber nein!
Wie sich die Fälle gleichen. Die Bande da vorne sagte mir in freundlich höflicher Form (der Richter), ohne auch nur in einem Wort auf meine Klage einzugehen, dass meiner Klage nicht stattgegeben werden könne. Der Richter sagte mir, dass er zwar meinen Frust und Zorn verstehen könne, aber dass sie “von oben” angewiesen seien, so zu handeln. Sie hätten gar keine andere Wahl!!!
Hernach fragte er mich, ob ich meine Klage zurücknehmen wolle. Andernfalls drohte er mir, ich könnte, wenn ich sie nicht zurücknehmen werde, wegen nutzlosen Klagens belangt werden und er nannte mir auf Rückfrage eine Summe um die Euro 500,-. Die Entscheidung musste sofort fallen und ich entschied mich für Rücknahme. Auch ich war wütend und es war mir klar, wie Nichtwähler und Terroristen entstehen.
Ich möchte nicht wissen, wie viele geprellte und beschissene Bürger inzwischen der gleiche Blitz vor diesem “Gremium” und auch bundesweit vor anderen derartigen “Gremien” traf. Demokratie, wohin gehst du????????
Z.B.

Völliges Unrechtsbewusssein bei Politikern und Richtern!
Sowohl die Aussprache über den Antrag der Linken im Bundestag als auch das schon unverschämte Verhalten der Richterin beim Landesarbeitsgericht München zeigt, das die am damaligen Gesetz verantwortlichen Parteien keinerlei Interesse an der Korrektur dieses Betruges haben. Das die jeweiligen Gerichte diesem Unrecht nicht entgegentreten, liegt meines Erachtens am Parteibuch der Richter. Unser Rechtsstaat verkommt zusehens. Kein Wunder. Wenn Richter sich nur noch an politische Vorgaben halten - und seien sie noch so falsch - wundert es nicht, wenn die Bürger an der Justiz verzweifeln. Ich hoffe und wünsche, das Frau Thalhofer letztendlich obsiegt.
Mit freundlichen Grüßen
H. S. ebenfalls Geschädigter

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Über Frau Thalhofer hat das Bayerische Fernsehen einen Beitrag gesendet: Link Dieser Beitrag hat bereits über 129 000 Klicks erreicht.
Über das Thema Direktversicherungen strahlte das Erste am 25.3.15 die Sendung "Altersvorsorge: Wie Rentner vom Staat abkassiert werden" aus. Hier ging es um dieselbe Problematik und die Demo der GMG-Geschädigten in Berlin: Link

Link: Direktversicherung im Bundestag: Aussprache über Antrag der Linken …
Quelle: Mail an die Redaktion