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Direktversicherung: Beratung des Antrags der Linken am 13.11.15 - Kommentar

Großkönigsdorf 2015 Foto: H.S.

13.11.2015 - von H.S.

Einen Kommentar zur 1. Aussprache des Antrags der Partei Die LINKE "Doppelverbeitragung vermeiden" Drucksache 18/6364 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde vom Direktversicherungsgeschädigten H.D. an die Abgeordneten des Bundestags geschickt, die bei der Sitzung das Wort ergriffen, wie auch an die Exgesundheitsministerin Ulla Schmidt, außerdem an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

Sehr ge­ehr­ter Herr Mon­stadt,
Sie be­gan­nen Ihre Rede mit den Wor­ten: „Herr Kol­le­ge Birk­wald, Sie soll­ten sich viel­leicht we­ni­ger mit den schö­nen Näch­ten von am­tie­ren­den Mi­nis­ter­prä­si­den­ten be­fas­sen und da­für mehr mit Fak­ten“, ... und et­was spä­ter: „Wir ste­hen für Ver­läss­lich­keit:“

Aus Sicht ei­nes be­tro­ge­nen Bür­gers „Mein per­sön­lich Er­spar­tes eine BE­TRIEBS­REN­TE !!!“ hier mei­ne Fak­ten: Als 76-jäh­ri­ger er­in­ne­re ich mich noch an die lei­den­schaft­li­chen Re­den im Deut­schen Bun­des­tag von Dr. Rai­ner Bar­zel und Her­bert Weh­ner, „pac­ta sunt servanda“ war ­da­mals n­och das Maß aller­ Din­ge. Frau Dr. Mer­kel, Herr Dr. Schäub­le und an­de­re Bun­des­mi­nis­ter u.a. pre­di­gen auch heu­te bei je­der Ge­le­gen­heit: „Wir ha­ben Ver­trä­ge in Eu­ro­pa, und die eu­ro­pä­i­sche Kul­tur hat auch da­mit et­was zu tun, dass man sich an ge­schlos­se­ne Ver­trä­ge hält!“

Lie­be CDU/CSU, aber auch SPD und Bünd­nis­90/Die Grü­nen, dies stän­dig von an­de­ren for­dern, In­ha­bern ei­ner Di­rekt­ver­si­che­rung je­doch ver­wei­gern ist un­red­lich, Sie wer­den ih­ren ei­ge­nen Grund­sät­zen un­treu. Sie ste­hen heu­te für Ver­trags­bruch, da­mit für den Ver­fall gu­ter Sit­ten. Sie mes­sen mit zwei­er­lei Maß, wer­den un­glaub­wür­dig. Die­se Lip­pen­be­kennt­nis­se sind Po­li­tik nach Guts­herr­nart, wie es ge­ra­de ge­braucht wird.

Frau Ma­ria Klein-Schmeink spricht von Un­gleich­be­hand­lung, die be­en­det wer­den müs­se. Hier ha­ben Sie die bes­te Ge­le­gen­heit, dies end­lich in die Tat um­zu­set­zen. Ha­ben wir Ar­beit­neh­mer kei­ne Kultur, oder sind wir in Ih­ren Au­gen Bür­ger 2. Klas­se, die nicht mehr ver­trags­wür­dig sind?

Frü­her galt noch ein Hand­schlag, bei Ih­nen sind heu­te die Ver­träge nicht mehr das Pa­pier wert, auf dem sie ste­hen. In wel­chem Staat le­ben wir ei­gent­lich, wenn Be­stands- und Ver­trau­ens­schutz je nach Be­darf in­ter­pre­tiert wer­den und Ver­trags­bruch, so­gar auch noch rück­wir­kend hof­fä­hig ge­wor­den ist?

Es ist ein Ar­muts­zeug­nis, dass Bür­ger sich auf NICHTS mehr ver­las­sen kön­nen. Das Schlim­me da­bei: Auch das BVerfG macht sich zum „Steig­bü­gel­hal­ter“ des Ge­setz­ge­bers. Siehe: Link „Wut­bür­ger schreibt Of­fe­nen Brief an Prä­si­den­ten des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts“.

Die wich­tigs­te Wäh­rung: Das Ver­trau­en + die Ver­läss­lich­keit sind ver­lo­ren ge­gan­gen, die Zahl der Nicht­wäh­ler und Po­li­tik­verdros­se­nen steigt nicht ohne Grund mit je­der BT-Wahl. Herr Tau­ber for­dert eine na­ti­o­na­le De­bat­te über Wahl­be­tei­li­gung ... Wahl­mü­dig­keit den Kampf an­ge­sagt ... Auf Ehr­lich­keit set­zen. Was ist da­ran ehr­lich, wenn Sie Ver­trags­bruch je nach Be­darf ver­tei­di­gen?

Ist es ehr­lich, wenn die Po­li­tik Ar­beit­neh­mer zur Al­ters­vor­sor­ge durch Di­rekt­ver­si­che­rung erst mit ei­ner Pau­schal­steu­er „kö­dert“ (tut was, eure Ren­te reicht­ nicht), die Arbeitnehmer dann jahrzehn­te­lang zu Las­ten der Fa­mi­lie auf Kon­sum ver­zich­ten und die Bei­trä­ge in eine Le­bens­ver­si­che­rung aus Ent­gelt­um­wand­lung (Ver­zicht auf Weih­nachts­geld, an­schlie­ßend mit Ar­beits­lo­sen­geld (!) und da­nach mit BfA-Ren­te (in­fol­ge DV ge­kürzt, es wur­de nie da­rauf hin­ge­wie­sen!) bis zum 65. Le­bens­jahr ein­zah­len (wie in mei­nem Fall, der Arbeitgeber ging in In­sol­venz), um am Ende mit ei­nem fast 20%igen Ab­schlag be­straft zu wer­den. „Erst ani­mie­ren, dann kas­sie­ren“ ist hin­ter­lis­tig. Das ist kei­ne Al­ters­vor­sor­ge, das ist Ka­pi­tal­ver­nich­tung! 

Mehr als 20 Jah­re bes­te­hen­de Alt­ver­trä­ge ohne Vor­an­kün­di­gung rück­wir­kend aus­zu­he­beln heißt „Bür­ger ent­mün­di­gen und vor voll­en­de­te Tat­sa­chen stel­len“. Ab­sur­der kann ein Ge­setz nicht mehr sein. Selbst das Wort SKAN­DAL reicht nicht, um die­se Un­ge­heu­er­lich­keit zu be­schrei­ben.

Kennt Ihre Zu­mu­tung über­haupt noch Gren­zen? Sind die selbst vor­sor­gen­den Ar­beit­neh­mer für Sie die Melk­kü­he der Na­ti­on? Da die­se ge­spart ha­ben, kann man Ih­nen ja was weg­nehmen! Eine um­wer­fen­de Lo­gik, um an das Geld der Bür­ger zu kom­men.

Sehr ge­ehr­ter Herr Mon­stadt, sehr ge­ehr­te Da­men + Her­ren vom Bun­des­tag. Wie wür­den Sie per­sön­lich re­a­gie­ren, wenn Ihre Pen­si­on
rück­wirkend um 20% ge­kürzt würde (und das ohne ei­ge­ne nen­nens­wer­te Bei­trä­ge), Ihre Ver­trä­ge für null und nich­tig er­klärt wür­den?

Ge­hen Sie mit mir kon­form wenn ich be­haup­te, dass die auf
Steu­er­zah­ler­kos­ten im Al­ter bes­tens ab­ge­si­cher­ten Volks­ver­tre­ter trotz die­ses gro­ßen Vor­teils den Auf­stand pro­ben wür­den? Ich wäre so­gar bei Ih­nen, denn Ver­trag ist Ver­trag.
Link

Eine der wich­tigs­ten Aus­ge­stal­tun­gen die­ses Grund­sat­zes fin­det sich un­ter an­de­rem im Tat­be­stand von Treu und Glau­ben wie­der, der in § 242 BGB ge­re­gelt ist. Der Grund­satz be­sagt, dass der­je­ni­ge, der Ver­trä­ge bricht, rechts­wid­rig/un­er­laubt han­delt.

Für sich alle Rech­te ein­for­dern, dem Bür­ger aber ver­wei­gern ist Po­li­tik nach Guts­herr­nart, ist eine ab­sur­de Denk­wei­se mit Selbst­be­die­nung auf Kos­ten an­de­rer. Pac­ta sunt servanda wird ad abs­urdum ­ge­führt. Ist das Ziel Ih­rer Po­li­tik?

Kein ver­nünf­tig den­ken­der Mensch wür­de in Kennt­nis die­ser Fak­ten ei­nen sol­chen Ver­trag ab­schlie­ßen. Wie soll man sei­nen Kin­dern da noch er­klä­ren, dass sie in ein Sys­tem mit per Ge­setz nach­träg­lich ver­ord­ne­ter Ka­pi­tal­ver­nich­tung ein­zah­len sol­len?
Erbitte hier­zu Ihre ehr­li­che Ant­wort.

Noch Fra­gen?
Ja, es gibt noch eine: Wie de­fi­niert man „Be­triebs­ren­te“?
Lo­gi­sche Ant­wort: Wenn der Ar­beit­ge­ber zu sei­nen Las­ten zu­sätz­lich zum Ge­halt und zu Guns­ten sei­nes Mit­ar­bei­ters in ir­gend­ei­ne In­sti­tu­ti­on (LV, Pen­si­ons­fond, ...) ein­zahlt.

Bit­te er­klä­ren Sie mir, wie man das aus mei­nem Net­to­ge­halt (also voll ver­bei­trag­tem Ein­kom­men ohne jeg­li­chen AG-A­nteil) angespar­tes Ka­pi­tal bei des­sen Aus­zah­lung als „Ver­sor­gungs­be­zug“ be­zeich­nen und be­han­deln kann. Ich zah­le also aus mei­nem Er­spar­ten eine „Be­triebs­ren­te“ an mich selbst! Ein Schild­bür­ger­streich par ex­cel­lence. Nur weil der Ar­beit­ge­ber als Ver­si­che­rungs­neh­mer in der Po­li­ce stand, aber nichts tat und auch nichts be­zahl­te, da­für sei­ne So­zi­al­bei­trä­ge spar­te, muss ich nun dop­pel­te So­zi­al­ab­ga­ben be­zah­len, nach Aus­zah­lung jetzt auch noch den AG-Bei­trag. War nie Ver­trags­be­stand­teil.

Das Kon­strukt, „nur weil der Ar­beit­ge­ber der Ver­si­che­rungs­neh­mer war, ist dies au­to­ma­tisch eine Be­triebs­ren­te“, ist an Ar­ro­ganz der In­ter­pre­ta­ti­on „es bes­teht ein Be­zug zum Ar­beits­le­ben“ nicht mehr zu über­bie­ten.

Ge­win­ner sind:
– die AG mit ih­ren ein­ge­spar­ten So­zi­al­bei­trä­gen Siehe: Link
– die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten (­hier hat die Lob­by gan­ze Arb­ei­t ge­leis­tet, sie­he Schrö­der/Maschmey­er „Wie eine Gold­gru­be, je­der hat mit­ge­macht",
– die Kran­ken­kas­sen und de­ren Bun­des­ver­ei­ni­gun­gen, siehe:­Link

Sehr ge­ehr­ter Herr Mon­stadt, sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren vom Bun­des­tag.
Be­en­den Sie den Be­trug an gut­gläu­bi­gen Men­schen, Ent­eig­nung statt Vor­sor­ge kann nicht das Ziel ei­ner Di­rekt­ver­si­che­rung ge­we­sen sein. „Nicht al­les, wa­s ­juristisch ­rechtens ist, ist auch rich­tig“, so unser „Alt“Bun­des­prä­si­dent Chris­ti­an Wulff nach 595 Ta­gen Amts­zeit (02.07.10–17.02.2012), bei vol­ler Pen­si­on. Auch das sei ihm ge­gönnt. Nur uns Bür­gern gönnt man nicht mehr un­ser selbst Er­spar­tes. Kön­nen Sie nach­voll­zie­hen, dass man der Po­li­tik nicht mehr ver­trau­en kann! Es geht um nichts Ge­rin­ge­res als um die po­li­ti­sche Glaub­wür­dig­keit so­wie Ge­rech­tig­keit,­ Verläs­slichkeit, Vert­rauenss­chu­tz, Vertragst­reu­e,­ Gleich­be­hand­lung!

Ha­ben Sie den Mut zur Kor­rek­tur, da­mit Ihre Wäh­ler wie­der Ver­trau­en in ver­läss­li­che Po­li­tik ha­ben kön­nen. Die BT-Wahl 2017 wird zur Schick­sals­wahl bis­he­ri­ger Volks­par­tei­en (sind sie es noch, sie­he Sei­te 8), die Par­tei­en­land­schaft wird sich auf­grund der au­gen­blick­li­chen Si­tu­a­ti­on gra­vie­rend ver­än­dern. Hier könn­ten die bis­her ver­lo­re­nen Stim­men der um ihre Er­spar­ni­sse be­tro­ge­nen Bür­ger – mehr als acht Mil­li­o­nen Be­trof­fe­ne, plus de­ren An­ge­hö­ri­ge – das „Züng­lein an der Waa­ge“ sein.

Für eine Ant­wort Ih­rer­seits dan­kend, ver­blei­be ich
mit freund­li­chen Grü­ßen
H. D.

Link: Direktversicherung: Aussprache über Antrag der Linken
Quelle: Mail an die Redaktion