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Termin beim Facharzt in 4 Wochen: Wie geht das?

25.01.2016

Der Bundesgesetzgeber hat die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, ab dem 23.1.2016 Terminservicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen einzurichten. Sie sollen für gesetzlich Krankenversicherte, die eine als dringend gekennzeichnete ärztliche Überweisung haben, einen Termin bei einem Facharzt zu besorgen. Patienten müssen nun nehmen, was sie kriegen. Und sie sollten bei jedem Anruf die ärztliche Überweisung bereithalten. Die zwölfstellige (!) Zahlen- und Buchstabenkombination, die dort auf einem Aufkleber steht, wollen die Leute von der Terminvermittlung wissen! Alle gestzlich Versicherten können aber nach wie vor selbst bei einem Arzt ihrer Wahl einen Termin vereinbaren.

Die Terminservicestelle vermittelt nur Patientinnen und Patienten einen Termin zu einem Facharzt:
• die eine ärztliche Überweisung mit einem Aufkleber haben, auf dem ein 12stelliger Überweisungscode aus Buchstaben und Zahlen steht,
• die keine ärztliche Überweisung haben, aber wegen einer akuten Erkrankung einen Termin beim Augenarzt oder Frauenarzt benötigen.

Vom Terminservice ausgenommen sind:
• Bagatellerkrankungen,
• Routineuntersuchungen,
• Vorsorgetermine.

Des weiteren hat der Gesetzgeber festgelegt:
• Die Terminservicestelle muss dem Patienten innerhalb einer Woche
einen Termin anbieten, der spätestens vier Wochen nach dem
Vermittlungsersuchen liegt.

• Es werden keine Termine beim Wunscharzt des Patienten vermittelt, das Recht auf freie Arztwahl ist für die Terminvermittlung vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgehoben worden. Die Patienten und Patientinnen haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, ohne Terminvermittlung selbst bei einem Arzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren.

• Wenn kein Termin bei einem ambulant tätigen Arzt (Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum) zur Verfügung steht, fragt die Terminservicestelle bei einem Krankenhaus an, das einen Arzt des entsprechenden Fachgebiets gemeldet hat.

• Die Patienten werden von der Terminservicestelle über den vermittelten Termin informiert. Wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können, sollen sie den Arzt informieren.

• Die Arztpraxis bzw. die Klinik muss für die Patientin oder für den den Patienten in einer zumutbaren Entfernung liegen. Eine zumutbare Entfernung ist laut Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (z. B. bei Augenärzten und Hautärzten) die Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe zuzüglich einer Fahrzeit von 30 Minuten. Bei Ärzten der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung (z.B. Kardiologen, Radiologen) entspricht sie der Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe zuzüglich einer Fahrzeit von 60 (!) Minuten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen weist auf folgendes hin:
• Es können nur Termine vermittelt werden, die von ambulant tätigen Ärzten (oder Krankenhäusern) als frei gemeldet wurden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nicht das Recht, Ärzten oder Krankenhäusern Patienten zwangsweise zuzuweisen.

• Die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung mit der AOK PLUS und der Techniker Krankenkasse zur Überweisungssteuerung bei aus medizinischer Sicht dringenden Terminen (Überweisung innerhalb eines Tages oder einer Woche) sind weiter in Kraft. Diese Möglichkeiten bestehen nach medizinischer Indikation zusätzlich zur Terminvermittlung. Diese Termine werden jedoch direkt zwischen dem überweisendem Arzt und dem weiter behandelndem Arzt vereinbart. Sie werden nicht über die Terminvermittlung vermittelt.

Die Terminvermittlung in Bayern wird durch die Gedikom GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der KVB betrieben. Sie ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr zu erreichen unter der Rufnummer 0921-787 765 - 550 20.

Die Terminvermittlung in Berlin können PatientInnen montags bis freitags von 10.00 bis 15.00 Uhr erreichen unter der Rufnummer 030-31 03 383.

Die Terminvermittlung in Bremen ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr zu erreichen unter der Telefonnummer: 0421-98 88 58 10.

Die Terminvermittlung in Hamburg können PatientInnen Montag bis Freitag, von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichen unter der Rufnummer 040-55 55 38 30. Die Gespräche sind NICHT kostenlos.

Die Terminvermittlung in Niedersachsen ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0511-56 99 97 93. Damit hat die KV in Niedersachsen die längste Erreichbarkeit und toppt sogar Hamburg!!

Die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (wo auch immer das sein mag) ist Montag, Dienstag, Donnerstag zwischen 8 + 12 und 14 bis 16 Uhr besetzt, sowie mittwochs von 14 bis 17 Uhr, und freitags zwischen 8 und 12 Uhr zu erreichen unter der Telefon-Nummer 0211/59 70 89 90.

Die Terminvermittlung für Thüringen ist Montag bis Freitag jeweils von 9-12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14-17 Uhr unter der Telefonnummer 03643-77 96 042 zu erreichen.
• Patientenanliegen, in denen es nicht um die Vermittlung eines Facharzttermins geht, werden bei der KV Thüringen nach wie vor am Patiententelefon entgegengenommen. Das Patiententelefon ist Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 03643-80 84 222 zu erreichen. Das Patiententelefon der KV Thüringen existiert seit zweieinhalb Jahren und hat seitdem mehr als 3.000 Anliegen von Patienten bearbeitet, darunter knapp 200 Terminwünsche. Erfahrungen der KV Sachsen mit der Vermittlung von Facharztterminen haben gezeigt, dass ca. 60 Prozent der Anrufer bei der Terminservicestelle keinen Termin suchten, sondern andere Anliegen vortrugen.

Die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist montags, dienstags, donnerstags von 8-12 Uhr und von 14-16 Uhr, mittwochs von 14-17 Uhr, freitags von 8-12 Uhr zu erreichen unter der Telefonnummer 0231/94 32 94 44 . "Wenn Sie einen Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am selben Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten. Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen."

Kritik an der Termingarantie bleibt
• Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hält an ihrer Kritik an der staatlich verordneten Terminvermittlung fest. Sie ist kein geeignetes Mittel, um medizinisch notwendige Termine bereitzustellen. Medizinisch notwendige Termine erhalten Patienten in Thüringen in den meisten Fällen direkt oder im Zuge einer Überweisungssteuerung zwischen den Ärzten. Darüber hinaus können Ärzte nur die Termine anbieten, die sie zur Verfügung haben. Dies hat in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen kürzlich auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, eingeräumt.
• Die ambulant tätigen Ärzte in Thüringen stellen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Termine zur Verfügung. Aus den Abrechnungsdaten der KV Thüringen geht hervor, dass die Ärzte ein Drittel mehr Patienten behandeln als ihre Kollegen im bundesweiten Durchschnitt.

Link: Phantompatienten
Quelle: KV Thüringen + Büro gegen Altersdiskriminierung