Magdeburg, 2015 Foto: H.S.
18.02.2016 - von H.S.
Frauen, die in der DDR vor dem 1.1.1992 geschieden wurden, bekommen keinen finanziellen Ausgleich dafür, dass sie - im Gegensatz zu westdeutschen Frauen - keinen Versorgungsausgleich von ihren geschiedenen Ehemännern erhalten. Der UN-Menschenrechtsausschuss (CEDAW), zuständig für Frauen-Diskriminierung, hat den Antrag des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen abgelehnt und entschieden, gegen die Bundesrepublik kein Untersuchungsverfahren wegen Diskriminierung zu eröffnen.
"Eine Diskriminierung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen wurde nicht festgestellt", teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Elke Ferner (SPD), auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mit. Die Bundesregierung habe die Angelegenheit mehrfach untersucht, so Ferner. Alle Prüfungen hätten gezeigt, dass diese Thematik nicht lösbar sei, ohne an anderer Stelle neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Von den rund 800.000 betroffenen Frauen leben noch 300.000. Die Bundesregierung setzt auf eine biologische Lösung.
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