Bad Frankenhausen, 2008 Foto: H.S.
16.03.2016 - von Wolfgang Schäuble
Antwortschreiben Dr.Wolfgang Schäuble wegen Rentenabschläge bei Erwerbsminderung vom 3.3.2016
"... haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie kritisieren den Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr und sprechen damit das wichtige Anliegen an, das Menschen bei verminderter Erwerbsfähigkeit ausreichend und angemessen finanziell abgesichert sind.
Die Erwerbsminderungsrente leistet hierzu Beachtliches. Sie gleicht in nicht unmaßgeblichem Umfang die kürzere Vorleistung durch Beiträge aus. Sie ist eine solidarische Anstrengung der Gemeinschaft der Versicherten. Ein derartiger Ausgleich ist ein Kernelement der sozialen Versicherung. Das ist gut und richtig. Wer nichts mehr an seine Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen.
Der Ausgleich muss sich aber in einem für die Gemeinschaft tragbaren finanziellen Rahmen bewegen und darf keine Fehlanreize setzen. Das wäre ungerecht den anderen Versicherten gegenüber.
Vor diesem Hintergrund besteht breiter politischer Konsens, die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar zu verbessern, soweit finanzieller Spielraum besteht und keine neuen Fehlanreize geschaffen werden. Mit der Rentenreform, die zum 1.7.2014 in Kraft getreten ist, wurde auch einiges getan.
Die Einschätzung, dass die Bundeszuschüsse nicht ausreichend sind, teile ich nicht. Die Beiträge decken die versicherungsfremden Leistungen weitestgehend ab. Und auch in diesem Zusammenhang gilt, dass der angemessene soziale Ausgleich der Versicherten untereinander ein Kernelement der sozialen Versicherung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schäuble"
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