Köln, 2016 Foto: H.S.
23.02.2016
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab Vollendung des
25. Lebensjahres - Diskriminierung wegen des Alters.
Der Senat hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Die Revision des Klägers wurde aus prozessualen Gründen zurückgewiesen.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13 -
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Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 14.02.2014
Aktenzeichen: 8 Sa 303/13
Rechtsvorschriften: § 10 S. 3 Nr. 4 AGG
Die Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach sich Betriebszugehörigkeitszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht rentenerhöhend auswirken, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
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