Diskriminierung melden
Suchen:

BVG: Anordnung einer Betreuung erfordert persönliche Anhörung

Lissabon, 2015 Foto: H.S.

04.05.2016

Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
Link

Quelle: Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 23/2016 v. 4. Mai 2016