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Direktversicherung: Wahltag ist Zahltag, Frau Nahles

22.07.2016 - von Edgar Krieger + M.H.

Brief an Ministerin Nahles, und Staatssekretär Spahn vom 10.7.2016
"Aus den Meldungen der Tageszeitungen entnehme ich, dass Sie es mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Förderung der betrieblichen Altersversorgung nicht so eilig haben. Sie möchten eine Zwangsvorsorge im Gesetz verankern und wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit gleich die Verantwortung der Arbeitgeber für diese Direktversicherungen aufheben. Nutznießer werden dann nicht die Arbeitnehmer sein sondern wieder die Krankenkassen.

Sie beabsichtigen also die Vorsorgefalle weiter auszubauen.

Genügt es noch nicht, was die SPD 2003/2004 an Schaden angerichtet hat?

Haben Sie das alles vergessen? Wir nicht, denn wir werden jeden Monat daran erinnert!

Wir werden in den nächsten Monaten die Bürger diesbezüglich aufklären, wir werden jede kleinste Informationsmöglichkeit nutzen, die Bürger dieses Landes über Ihren (Partei-) inszenierten Betrug aufzuklären.

Lesen sie bitte aufmerksam weiter.

Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, so die offizielle Bezeichnung. Ein schuldrechtlicher Vertrag wird zwischen den Vertragspartnern durch zwei korrespondierende, also übereinstimmende Willenserklärungen eingegangen, nämlich Antrag und Annahme der vereinbarten Bedingungen, die unabänderlich bindend für beide Seiten sind.

Doch diese wurden drittbestimmt zu Ungunsten der Versicherten und ohne deren Zustimmung verändert. Die Lebensversicherung Verträge waren aber geschlossen worden zwischen der Versicherung – und mir, die mir auch die Versicherungsurkunde ausstellte – sowie mir, dem Versicherten, in der Urkunde auch so bezeichnet – doch nicht mit der Krankenkasse als nachträglich schlagartig eingesetzten Teilhaber und Nutznießer!

Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialrat Volker Schöfisch, war die Auskunft, dass nicht einmal ein „Kriegszustand“ im Allgemeinen dazu führen kann, dass schuldrechtliche Verträge wie eine Lebensversicherung rückwirkend geändert werden können.

Doch das Gesundheitsministerim hatte es befohlen und somit eindeutig einen Versicherungsbetrug in Auftrag gegeben und gebilligt. Damit wurde den Krankenkassen eine Handhabe gegen, in ihrer Gesetzesauslegung, Beiträge von der Auszahlung meiner Lebensversicherung zu stehlen – was dann mit Brachialgewalt, wie auch bei Millionen Versicherten, geschah.

Ohne irgendeine Gegenleistung geschah es, auch ohne Bestandsschutz der staatlich einst abgesicherten und bis 2003 absolut verbindlichen, unabänderlichen und über 20 Jahre zuvor abgeschlossenen Versicherungsverträge.

Dass dadurch nicht nur bei mir die als gesichert angesehene Planung für die Zeit nach dem Einstieg in die Rente gewaltsam und völlig unerwartet hintertrieben wurde, dürfte einleuchtend sein – doch das war und ist den namentlich bekannten Verursachern in der damaligen Regierung unter Gerhard Schröder bis heute völlig gleichgültig, so auch den heute, Ihnen dort agierenden.

Verkündet und angeordnet wurde dieser dreiste Diebstahl-Auftrag mit dem erwähnten so genannten Krankenkassen-Modernisierungsgesetz vom 19. November 2003, das ab 1. Januar 2004 in Kraft trat.

Dieses Gesetz enthielt den Diebstahls-Auftrag einschließlich Versicherungsbetrug, durch klammheimlich eingefügte Änderungen zu zwei Paragrafen. Ein paar unscheinbar wirkende Satz-Korrekturen wurden bekanntgeben, die erst im umständlichen direkten Vergleich mit dem Ursprungs-Gesetz die brutale Wirklichkeit der Auswirkung erkennen ließen: Dieses war der ganz direkte Auftrag an die Krankenkassen, sich sofort und massiv an Lebensversicherungen zu vergreifen.

Um jedem Einwand gleich zu entgegnen: Es war reine Lobby-Arbeit. Denn aus keinem zu benennenden Grund hätte ein nur halbwegs normal denkender Politiker von sich aus eine derartige menschenverachtende Enteignung planen und in die Tat umsetzen sollen! Der Beutezug-Auftrag galt einzig und allein darum, den Krankenkassen ohne die geringste Notwendigkeit dafür, mit dem Geld von Versicherten und wehrlosen Bürgern die Kassen zu füllen. Im Übrigen: welcher Politiker wäre überhaupt in der Lage gewesen und hätte derart dreist ein solch raffiniert, hinterlistiges Änderungswerk in nicht auf Anhieb zu erkennender Raffinesse gegen die Bürger zu gestalten?

Nein, es war und ist nicht zu beschönigen –von den Politikern hingenommene, nicht in seinen Auswirkungen erkannte sowie nicht überprüfte, sowie in keiner Weise hinterfragte Lobby-Arbeit.

Jeder der Betroffenen, und vielleicht nun jene durch das hier Geschilderte informierten Leser, erkennen auf Anhieb den Hohn und die Verlogenheit, mit der die eindeutigen Tatsachen umgebogen und verfälscht werden: Ganz normale Lebensversicherungen wurden und werden widerrechtlich kurzerhand zu Versorgungsbezügen umbenannt – diesen Fakten geht man durch immer wieder gleiche, absolut verfälschende Behauptungen schlichtweg aus dem Weg. Den kapitalen Bock, der geschossen wurde, leugnet jeder der heute dort im Gesundheitsministerium tätigen Staatsbediensteten – und das meiner ganz persönlichen Meinung nach, auf ganz strikte Anweisung, weil die Krankenkassenverbands-Lobby schlichtweg zu mächtig ist.

Wer, bitte ganz genau, versorgt mich mit dem von mir selbst aufgebrachten Geld? Wer ist mein Versorger? Nennen Sie ihn mir, wer hat sich bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, mir eine Versorgungsleistung über das von mir selbst entrichtete Geld hinaus zu zahlen? – mein Arbeitgeber jedenfalls nicht – das steht fest – wer also dann?

Doch es wurde so hingebogen, hin gelogen, und dabei wird nicht etwa nur ein sogenannter Arbeitnehmerbeitrag auf dieses vorgebliche „Einkommen” verlangt – nein, wo denken Sie hin, beileibe nicht – auch, und wie pervers ist so etwas denn? – auch ein Arbeitgeberbeitrag wird abgepresst! – staatlich befohlen!

2017 ist Wahljahr, SPD, CDU/CSU, Grüne scheiden für die durch die Beitragspflicht betrogenen Bürger als wählbar aus.

Protestwahl droht, denn Wahltag ist Zahltag.

Mit Ihrem Gesetz wollen Sie scheinbar keine Korrektur der durch Sachverständigenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss (Bundestag und Landtag NRW) herausgearbeiteten Ungerechtigkeiten.

Wir werden alles unternehmen, dass Bürger über die Sozialen Einstellungen dieser oben genannten Parteien informiert werden.

Acht Millionen Betroffene werden wir aufrufen, hier gegenzusteuern.

Es grüßt,
E.Krieger, Mitglied www.dvg-ev.org
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Direktversicherung - eine riesen riesen Sauerei.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner werden auch bei der Riesterrente durch KV- und PV-Beiträge regelrecht enteignet!
M.H.

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Ich werde durch ein verfassungswidriges Gesetz § 229 Abs. 1, Satz 1 und 3 SBG V ungerechtfertigt zur Kasse gebeten.
Armin Ullmer
§ 229 SGB V Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,

1.
Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen; außer Betracht bleiben

a)
lediglich übergangsweise gewährte Bezüge,
b)
unfallbedingte Leistungen und Leistungen der Beschädigtenversorgung,
c)
bei einer Unfallversorgung ein Betrag von 20 vom Hundert des Zahlbetrags und
d)
bei einer erhöhten Unfallversorgung der Unterschiedsbetrag zum Zahlbetrag der Normalversorgung, mindestens 20 vom Hundert des Zahlbetrags der erhöhten Unfallversorgung,

2.
Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,
3.
Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind,
4.
Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe,
5.
Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.

Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
(2) Für Nachzahlungen von Versorgungsbezügen gilt § 228 Abs. 2 entsprechend.

Quelle: Mail an die Redaktion