Köln, 2010 Foto: H.S.
29.07.2016 - von Betriebsrenter e.V.
Aus der Praxis unserer Vereinsarbeit verfolgen wir an vorderster Front, wie die politisch gewollte „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ von den meisten Firmen umgesetzt worden ist.
Tatsächlich wurde nämlich der früher weit verbreitete Versorgungsweg der Direktzusage nahezu völlig aus dem Verkehr gezogen. Es werden heute beinahe ausschließlich Versorgungswege angeboten, die die Finanzierung der Versorgungswerke nach außen verlagern, oft in externe Versorgungsgesellschaften oder auch z. B. zu Lebensversicherungen. Damit werden die bei der Direktzusage
beim Arbeitgeber liegenden Risiken ausschließlich auf den Betriebsrentner verlagert:
Verlängerte Lebensdauer, Kapitalverzinsung, Inflationsrisiko. Aktuell schlägt die Deutsche Aktuarvereinigung vor, die Arbeitgeber per Gesetz von ihrer Haftungsverpflichtung zu entlasten, falls diese Versorgungsgesellschaften ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen könnten. Da dieses
Szenario angesichts zurzeit niedriger Zinsen droht, bedeutet dies – für die Versicherten im schlimmsten Fall nicht nur weniger Rente, sondern den endgültigen Abschied von jeglicher betrieblichen Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer eine Rente für die Zukunft garantieren sollte.
Als besondere Belastung fiel der Politik die Verdoppelung des Versicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung ab 01.04.2004 ein. Dieser hinterhältige Eingriff auch
in viele Jahre zurückliegende durch Gehaltsumwandlung selbstfinanzierte Altersversorgung ist ein Musterbeispiel für eine nur noch als Wegelagerei zu bezeichnende Absahnmentalität. Man spricht beschönigend von „unechter Rückwirkung“, wenn plötzlich auch vorher unbelastete Teile der Altersversorgung durch Zwangsbeiträge um deutlich mehr als 8 % reduziert werden. (Wenn sich diese Passage auf die Direktversicherung mit Altverträgen bezieht, ist der Prozentsatz sehr viel höher: Er beträgt konkret 17,45%, um den die Auszahlungssumme nachträglich
widerrechtlich enteignet wird!! D.F.)
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Nennt man das „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ und merkt man nicht, wie man die vorsorgenden Arbeitnehmer nachträglich wie Idioten behandelt. Nennt das die SPD Sozialpolitik?
Wir sind der festen Überzeugung, dass nicht nur eine Rücknahme großer Teile der „Rentenreform“, sondern wirklich einmal eine grundlegende Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung nötig wäre. Das „Herumpopeln“ in kleinen dazu noch völlig abwegigen Schritten wie z. B. die Nahlessche Frührente mit 63 Jahren ohne Abzüge (Absoluter Unsinn, weil durch ihre Versicherungsvita
Begünstigte auch noch belohnt werden!) muss aufhören. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu der einen für Alle gültige Altersversorgung ausgebaut werden. Das Nebeneinander
von verschiedensten Altersversorgungssystemen muss konsequent beendet werden.
Das wird natürlich besonders bei der Beamtenversorgung viele Jahre der Überleitung benötigen, aber es muss endlich einmal damit angefangen werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass
sich ein Teil der abhängig Beschäftigten auf den Schutz der Altersversorgung durch das Grundgesetz berufen kann und das gemeine Volk zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversiche
Landsberg, 07.07.2016
BETRIEBSRENTNER e.V. Gemeinnütziger Selbsthilfe-Verein für Betriebsrentner / – Rentnerinnen und Versorgungsempfänger
Geschäftsführender Vorstand: Wilhelm Fischer (1. Vorsitzender), H. Jürgen Zaun (2. Vorsitzender)
Vereinsadresse/Postadresse: Postfach 10 11 15 in 86881 Landsberg am Lech
Telefon/Fax: 08105 – 394 5281 E-Mail: info@betriebsrentner.de Web: www.betriebsrentner.de
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