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Presserat ignoriert Existenz von Altersdiskriminierung

05.04.2005 - von Hanne Schweitzer

Auf seiner Sitzung im März hat das Plenum des Deutschen Presserats die Ziffer 12 seines Kodex` erweitert.

Er lautet jetzt: "Niemand darf wegen seines Gechlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden."

Der Presserat entzieht sich braucht damit der Aufgabe, bundesdeutsche MedienvertreterInnen zu rügen, deren Berichterstattung von MediennutzerInnen als verächtlich, altersrassistisch oder altersdiskriminierend beanstandet wird.

Quelle: M 04.2005

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