Bergisch-Gladbach, 2015 Foto: H.S.
10.08.2016 - von Albert Hartl, Eichenau
Den folgenden Leserbrief hat Albert Hartl an die Süddeutsche Zeitung wegen des Artikels "Die Rentenschlacht" geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für eine Veröffentlichung des untenstehenden Leserbriefs wäre ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Leider hat Nikolaus Piper in seinem Artikel "Die Rentenschlacht" ein nicht unwesentliches Detail NICHT erwähnt:
Im Jahr 1955 war der Kapitalstock der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits auf 14,5 Milliarden DM angewachsen. Das entsprach damals dem halben Bundeshaushalt.
Er wurde durch das Kriegsfolgenschlussgesetz (Bundestagsdrucksache 1659 vom 08.09.1955) zugunsten der Staatskasse enteignet. Auf Seite 67 heißt es:
"Der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes sichergestellt wird.
Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen".
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