Dessau, 2009 Foto: H.S.
15.08.2016 - von ADG
Die Beitragszahlungen der Rentner deckten 1973 noch zu gut 70% deren Leistungsaufwendungen ab. Inzwischen decken sie nur noch ca. 43% der Leistungsaufwendungen ab.
Dies war die Begründung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz „GMG“ von 2004 für die Verdoppelung der Krankenkassenbeiträge der Betriebsrenten und die Betragserhebung auf die Direktversicherungen.
Ein Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums auf den oben genannten Sachverhalt mit dem folgenden wesentlichen Inhalt ging Mitte März 2016 ein.
"Die Deckungsquote im Jahr 2004 ist auf Grund der Änderungen in der Beitragsbemessungsgrenze von Versorgungsbezügen um rund 5 Prozentpunkte auf knapp 50 Prozent gestiegen. Danach ist die Deckungsquote bis 2008 wieder gesunken.
Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 werden die Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen jedoch nicht mehr getrennt gemeldet und erfasst. Insofern ist die Berechnung einer Deckungsquote für Rentner nur bis einschließlich 2008 verlässlich möglich." Ein Schelm, wer hier Böses denkt!
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