13.09.2016
Bis 2030 werden drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr benötigt. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.
Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Heute beginnt die Haushaltswoche des Bundestags. „Dieses erfolgreiche Zuschussprogramm, das den Bürgern die Vorsorge erleichtert, muss endlich gut ausgestattet und verstetigt werden“, fordern die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum e.V.
Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Mio. Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 sind mindestens 100 Mio. Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“ betont Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Vor allem viele ältere Eigenheimbesitzer überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.
Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: „Ich begrüße es, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!“
Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen.
Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, zu dem das BMUB eingeladen hatte, publizierte im Oktober 2015 die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Altersgerechter Umbau im Quartier“. Aufstockung und Weiterentwicklung des KfW‐Zuschussprogramms „Altersgerechter Umbau“ stehen an erster Stelle. Die Umsetzung muss nun im Bundeshaushalt festgeschrieben werden.
Die Alternative der KfW-Kreditförderung greift bei älteren Menschen erfahrungsgemäß nicht. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für diese Gruppe noch
schwieriger geworden, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Der Investitionszuschuss wurde im Oktober 2014 als zweites Förderprogramm neben der Variante eines verbilligten Kredits erneut eingerichtet, nachdem er 2011 erstmals für ein Jahr aufgelegt war. Gab es anfangs kritische Stimmen, der Investitionszuschuss werde nicht abgerufen und dafür sei der Verwaltungsaufwand zu hoch, wird das Programm bei den
Betroffenen zunehmend bekannt.
Der Bundestag wird deshalb aufgefordert, bei den aktuellen Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel zu bewilligen.
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