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Schülerausweis: Gilt in Chemnitz nur bis 21

Köln, 2016 Foto: H.S.

26.09.2016 - von T.T.

Im Stadtbad Chemnitz erhält der Inhaber eines Schülerausweises nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr eine Ermässigung. Danach zählt der Schülerausweis nicht mehr.

Die Eintrittspreise ins schicke Stadtbad von Chemnitz betragen für die 50m- und 25m - Halle:
Einzelkarte 3,50 EUR, ermäßigt 2,00 EUR
Zehnerkarte 32,00 EUR, ermäßigt 16,00 EUR

Freier Eintritt gilt für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (ausgenommen Baby-Kurse und spezielle Angebote für diese Altersgruppe)
eine Begleitperson von Schwerbehinderten mit Markenzeichen B bzw. in Anlehnung an § 145 (1) und § 147 (2) SGB IX

Ermäßigungen gelten für:
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler** bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Inhaber des Chemnitz-Passes
Studenten
Auszubildende
Schwerbehinderte
max. 2 Begleitpersonen von Kindergarten- und Hortgruppen sowie Schulklassen bis 8 zu beaufsichtigende Kinder und darüber hinaus eine weitere Begleitperson je 8 zu beaufsichtigende Kinder

**Ermäßigung erfolgt nach dieser Satzung für Schülerinnen und Schüler von Grund-, Mittel-, Förderschulen, Gymnasien, Berufsfach- und Fachoberschulen sowie gleichartiger staatlich genehmigter Ersatzschulen in freier Trägerschaft:

* Gültige Ausweise/Anspruchsberechtigungen sind unaufgefordert vorzuzeigen, das Personal ist zur Kontrolle verpflichtet.

Quelle: Mail an die Redaktion