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Deutsch-Pflicht auf Schulhöfen rechtlich nicht möglich

Österreich - 18.01.2016 - von Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark zum aktuellen Vorstoß der steirischen Landesschulrats-Präsidentin Elisabeth Meixner
Zur aktuellen Diskussion rund um das Thema „Deutsch-Pflicht in Schulhöfen“ erklärt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die gesetzliche Lage:

Heranzuziehen sind zwei Gesetze. Als erstes die Europäische Menschenrechtskonvention und zwar im Speziellen der Artikel 8 „Menschenrecht zur Achtung des Privat- und Familienlebens“. Und als zweites der Artikel 1 des „Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte der Kinder“ – dieser Artikel besagt: Jedes Kind hat Anspruch auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen. In öffentlichen und privaten Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Erst am 23. Oktober des Vorjahres hat das österreichische Bildungsministerium zum Thema „Deutsch-Pflicht in Schulhöfen“ konkret Stellung genommen: Demnach darf Deutsch nicht die einzige außerhalb des Unterrichts zulässige Sprache sein. Somit ist eine Deutschpflicht in Schulhöfen rechtlich nicht durchführbar. Anders ist es während des Unterrichts selbst: Hier ist Deutsch als Unterrichtssprache vorgesehen (Paragraph 16 Schulunterrichtsgesetz).

Für Grabovac wäre eine Deutsch-Pflicht jedoch auch abseits der gesetzlichen Lage ein falsches Signal: „Die Ablehnung von anderen Sprachen in Schulhöfen zeigt alles andere als einen positiven Umgang mit kultureller Vielfalt.“

Quelle: PM Antidiskriminierungsstelle Steiermark, 18.1.2016