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Unfallversicherung zahlt ab 75 nur in Raten aus - Altersdiskriminierung?

Nevada, 1977 Foto: h.s.

Österreich - 30.09.2016

Die Antidiskriminierungsstelle in Graz befasst sich aktuell mit einer Klausel in einer Unfallversicherung. Der

Altersdiskriminierung durch eine Klausel in der Unfallversicherung beschäftigt die Antidiskriminierungsstelle in Graz aktuell. Ein 84-jähriger Grazer hatte sich an die Antidiskiminierungsstelle der Steiermark gewandt. Der Mann wurde 2011 unverschuldet von einem Auto angefahren und schwer verletzt.
Seine private Unfallversicherung bei der Zürich Versicherungs-AG sieht bei dauerhafter Invalidität eine Kapitalleistung von 10.000 Euro vor. Er bekam aber nur 6.500 Euro überwiesen. Den restlichen Betrag von immerhin 8.184 Euro, da er schon seit 1968 privat unfallversichert ist, will ihm die Zürich Versicherungs-AG in monatlichen Raten von 130 Euro ausbezahlen, damit beginnen will sie aber erst im März 2018.

Das sei, so die Versicherung, „Gängige Praxis“. In der Police sei eine Ratenzahlung bei Invalidität ab dem 75. Lebensjahr vereinbart.

Exakt in dieser Klausel sieht Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, eine Altersdiskriminierung. Es sei, so wird sie in der Kleinen Zeitung zitiert, "skurril und sachlich nicht gerechtfertigt, dass es solche Bedingungen bei Versicherungen gibt. „Wir kennen das von Lebens- und Krankenversicherungen. Bei Unfallversicherungen ist das neu.“ In einem Schreiben wandte sie sich an die Zürich Versicherungs-AG und empfahl „dringend eine Änderung derartiger Klauseln in Versicherungspolizzen“.

Die Zürich Versicherungs-AG kann keine Altersdiskriminierung erkennen. Für Unfälle, die versicherte Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres erleiden, werde eine Invaliditätsleistung grundsätzlich in Form einer Rente erbracht. Die Versicherung verweist auf die Musterbedingungen des Versicherungsverbands Österreich (VVÖ). Astrid Knitel vom VVÖ sagte, dass die Klausel im Vertrag noch aus einer Zeit stamme, "in der Pflegeversicherungen noch nicht so verbreitet waren. Die Auszahlung als Rente wurde als Pflegezuschuss gesehen.“ Allerdings sei die Regelung die Leistung als Rente auszuzahlen, schon bei vielen Versicherungsunternehmen nicht mehr in Kraft. Auch die VVÖ werde sie wahrscheinlich auf den Prüfstand stellen.

Die Zürich Versicherungs-AG begründet die Rentenzahlung damit, dass die Invalidität des Beschwerdeführers von anfangs 25 Prozent in einem zweiten Gutachten auf 14,3 Prozent herabgesetzt wurde. Weil die Versicherung aber die Rentenzahlung rückgerechnet auf den Leistungsbeginn mit der Auszahlung von 6.500 Euro bereits bis Februar 2018 bereits gezahlt hätte, kämen weitere Zahlungen erst im März 2018 zum Tragen. Via Rechtsanwalt einigte man sich auf 20 Prozent Invalidität und auf insgesamt 8.184 Euro.

"Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung erklärte sich die Zürich Versicherungs-AG zu dem unpräjudiziellen Angebot bereit,dem Beschwerdeführer „in seinem speziellen Fall“ entgegenzukommen und ihm den Restbetrag Betrag als Kapitalleistung auszubezahlen."

Wohl dem, der solch bürgernahe Zeitungen und Versicherungsunternehmen hat.

Quelle: Kleine Zeitung

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