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DDR-Flüchtlinge rententechnisch wieder zu DDR-Bürgern gemacht

Hanoi, 2007 Foto: H.K.

18.11.2016 - von C.M.

27 Jahre nach dem Mauerfall sehen sich die eigentlichen Lastenträger der Teilung Deutschlands als erneute Verlierer. Heimlich am Bundestag vorbei werden einstige DDR-Flüchtlinge rententechnisch wieder zu DDR- Bürgern gemacht.

All diejenigen, welche die DDR unter grossen Opfern verlassen hatten, waren am Tag des Mauerfalles Bundesbürger. 1993 wurde die Bewertung nach dem Fremdrentengesetz heimlich und ohne Benachrichtigung abgeändert mit der Folge, dass sich die Rente um 500,00 Euro pro Monat gegenüber der in der DDR Gebliebenen Bürger mindert. Das ist Diskriminierung. DDR- Flüchtlinge hatten bei ihrer Ankunft in Westdeutschland/Berlin die Rentenansprüche in der DDR verloren. Nur die Berechnung nach dem Fremdrentengesetz führt zu einer angemessenen und gerechten Bewertung der Rente.

Link: DDR-Flüchtlinge nach 1937 geboren: Plötzlich gilt Rentenüberleitungsgesetz
Quelle: Mail an die Redaktion